Kommt es in der Schweiz zu einem AKW-Unfall, wird die Bevölkerung die Kosten tragen müssen.

SES: Haftpflichtversicherung für AKW bleibt lächerlich tief

(SES) Medienkommentar der Schweizerischen Energiestiftung zur Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (siehe ee-news.ch vom 25.3.2015 >>): Am 25. März 2015 verabschiedete der Bundesrat die Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung. Diese regelt den Vollzug des Kernenergiegesetzes, das eine Deckungssumme von 1.2 Milliarden Euro (mit heutigem Wechselkurs: rund 1.3 Milliarden Schweizer Franken) pro AKW vorschreibt.


Die verabschiedete Verordnung reduziert die Deckung durch Privatversicherer neu auf 500 Millionen Schweizer Franken. Der Rest wird vom Bund übernommen. In Hinblick auf die Alterungsrisiken des Schweizer AKW-Parks mit dem weltweit ältesten AKW (Beznau I) wurde es den Privatversicherern bei diesen 1.2 Milliarden offenbar zu heiss. Die Haftpflichtversicherung der Schweizer AKW ist angesichts der möglichen Schäden lächerlich tief: ein GAU kostet gemäss Schätzungen des Bundes zwischen 88 und 8000 Milliarden Schweizer Franken. Die Kosten in Fukushima werden heute mit rund 200 Milliarden Dollar veranschlagt.

Kommt es in der Schweiz zu einem AKW-Unfall, wird die Bevölkerung die Kosten tragen müssen. Aufgrund der fehlenden Versicherungsdeckung kommt die Regelung des Bundesrates einer indirekten Subvention gleich. Atomstrom ist und bleibt künstlich verbilligt.

Text: Schweizerische Energiestiftung (SES)

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