So sei es völlig unverständlich, dass Ausbaumengen, die im Rahmen der Auktionen gewonnen, aber dann doch nicht realisiert werden, in der folgenden Runde nicht erneut ausgeschrieben werden. „Dadurch wird der reale Ausbau – selbst nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums – noch einmal um 10 Prozent geringer ausfallen“, kritisiert Falk. Völlig offen sei auch, wie viele Anlagen nach dem Zuschlag tatsächlich gebaut werden. Die Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen lassen darüber noch keine Rückschlüsse zu.
Verbesserung in letzter Minute
Zugleich haben sich die Regierungsparteien in letzter Minute auf leichte Verbesserungen bei der EEG-Reform besonnen. „Wir begrüssen ausdrücklich, dass Strom aus erneuerbaren Energien, der bislang abgeregelt wurde, künftig für den Wärme- und Mobilitätssektor genutzt werden kann.“ Bürgerenergieprojekte erhalten bei Auktionen einen Zuschlag, der sich am höchsten Gebot orientiert. Dies sei ein richtiger, wenn auch noch zu zaghafter Schritt, um kleinere Akteure nicht von der Energiewende auszuschliessen.
Es sei ausdrücklich zu begrüssen, dass mit dem Ausschreibungsverfahren für Neu- und Bestandsanlagen eine Anschlussregelung für Bioenergieanlagen eingeführt wird, deren EEG-Vergütung ausläuft. Auch die Tatsache, dass Mieter in Häusern mit Eigenheimbesitzern von Solaranlagen gleichgestellt werden sollen, sei ein positives Signal. „Die in Aussicht gestellte Verordnungsermächtigung für Mieterstrom muss noch im Herbst kommen und dann zügig umgesetzt werden“, fordert Falk.
Text: Deutscher Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
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