Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine tragende Säule der Energiewende, jetzt soll er in Deutschland dem Netzausbau angepasst werden.

Novelle des EEG-Gesetzes: Förderung steuern, Kosten senken

(PM) Fördergelder für erneuerbare Energien werden künftig per Ausschreibung vergeben. Die effizientesten und kostengünstigsten Anbieter erhalten den Zuschlag. Kleine Solaranlagen bis 750 Kilowatt sind davon ausgenommen. Das regelt die Novelle des EEG-Gesetzes, die das deutsche Kabinett jetzt beschlossen hat.


"Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien ist und bleibt eine tragende Säule der Energiewende", sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Berlin. Die Anzahl von Windrädern, Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen wächst ständig. Längst hat die Branche ihre Nische verlassen und ist im Markt angekommen. "Die Erneuerbaren sind keine Welpen mehr", so der Minister, sie seien zu Jagdhunden herangewachsen.

Grosser Baustein für die Energiewende
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes trägt dieser Entwicklung Rechnung. Sie sei ein Herzstück des Koalitionsvertrages und letzter grosser Baustein für die Energiewende, sagte Gabriel. Die Vergütung für erneuerbaren Strom soll danach ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Das heisst: Die neuen PV-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen, die mit der wenigsten Förderung auskommen, erhalten den Zuschlag. Das senkt die Kosten für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien.

Neues Verfahren senkt Kosten
Der Abschied vom staatlich festgelegten Garantiepreis, den die Anlagenbetreiber bisher erhielten, hat einen guten Grund: Das Ausschreibungsverfahren ist im vergangenen Jahr erfolgreich erprobt worden und hat gezeigt, dass es zu sinkenden Förderkosten und mehr Wettbewerb führt. Das neue Verfahren werde zu einer "Dämpfung der EEG-Umlage" führen, sagte Gabriel. Mit der Umlage beteiligen sich alle Verbraucher an den Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Nach neuen Berechnungen des BDEW seien die Stromkosten insgesamt jedoch gesunken, führte der Minister weiter aus.

Erleichterung für Bürger-Energie-Genossenschaften
Für Bürger-Energie-Genossenschaften gibt es eine erleichterte Teilnahme an den Ausschreibungen. Bei der Bewerbung müssen sie keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen. Dadurch sparen sie hohe Vorlaufkosten für ihre Projekte. So soll bürgerschaftliches Engagement bei der Energiewende unterstützt werden.

Erneuerbare den Netzen anpassen
Strom aus Anlagen für erneuerbare Energien entsteht nicht immer dort, wo Stromnetze sind, die ihn transportieren können. Das EEG reagiert darauf: Zwar herrschen in Norddeutschland für Windenergie die besten Bedingungen, andererseits fehlen dort besonders viele Stromnetze. Deshalb wird in den Regionen, in denen es Netzengpässe gibt, der Zubau von Windrädern begrenzt auf 58 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahre.

So soll der weitere Ausbau der Windenergie in Norddeutschland und Hessen gesichert und die Stromnetze vor Überforderung geschützt werden. Diese Regelung wird alle zwei Jahre überprüft. Der Minister betonte, diese bessere Verzahnung werde höhere Kosten für das Netzengpassmanagement verhindern und damit eine Steigerung der Netzentgelte. Auch dies kommt am Ende den Verbrauchern zu Gute: Sie zahlen die Netzentgelte als weitere Umlage und finanzieren so die Massnahmen der Netzbetreiber für einen sicheren Betrieb der Stromnetze.

Ausbaukorridor massiv überschritten
Für die Windenergie an Land gilt auch: Der bisherige Ausbaukorridor wurde massiv überschritten. Deshalb steuert die Bundesregierung nach. Die Förderung für Windenergie an Land wird am 1. Juni 2017 einmal um 5 Prozent gekürzt, eine schärfere Kürzung droht bei weiterhin zu hohem Zubau.

Geschwindigkeit beim Ausbau steuern
Trotz aller Kritik am EEG 2014 habe es in den letzten zwei Jahren mit einem Zuwachs von 7.4 Prozent den stärksten Anstieg von erneuerbaren Energien-Anlagen gegeben, sagte der Minister. Das neue EEG will die Geschwindigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren noch besser mit dem Ausbau der Stromnetze besser verzahnen. Das heisst im Einzelnen:

  • Windenergie: 2800 Megawatt pro Jahr werden für Windenergie an Land in den Jahren 2017 bis 2019 ausgeschrieben, ab 2020 dann 2900 Megawatt pro Jahr. Die Windenergie auf See wird das Ausbauziel für 2020 übertreffen. Daher wird ihr Zubau ab dem Jahr 2021 jährlich 750 Megawatt betragen, für eine gleichmässige Entwicklung bis zum Ziel von 15 Gigawatt im Jahr 2030.
  • Sonnenenergie: Künftig sollen jährlich Solaranlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben werden. Kleine Anlagen auf Dächern bis zu einer Leistung von 750 Kilowatt sind davon ausgenommen und werden wie bisher gefördert. Insgesamt soll es weiterhin einen Zuwachs von 2500 Megawatt Zuwachs pro Jahr geben. Einen Beschränkung des Gesamtzuwachses gibt es dagegen nicht mehr: Auch wenn über der bisherigen Grenze von 52‘000 Megawatt Photovoltaik installiert sind, geht die Förderung weiter.
  • Biomasse: Für die Biomasse sieht das neue Gesetz ab 2017 vor, 150 Megawatt pro Jahr auszuschreiben. In den Jahren 2020 bis 2022 steigt die Ausschreibungsmenge auf 200 Megawatt pro Jahr. Teilnehmen können an den Ausschreibungen neben Neuanlagen auch Bestandsanlagen.

Anteil des Ökostroms am Stromverbrauch
2010 bestand der Stromverbrauch zu 17 Prozent aus erneuerbaren Energien. Heute liegt der Anteil bei über 33 Prozent und soll im Jahr 2025 45 Prozent erreichen.

Gegesetzentwurf der deutschen Bundesregierung >>

Text: Die Bundesregierung

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