Das ENSI hat 3 Richtlinien über Bau und Betrieb von Kernkraftwerken sowie überAufsichtsverfahren zurückgezogen und die Richtlinie ENSI-A04 „Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen“ entsprechend angepasst. ©Bild: Ensi

ENSI: Aktualisiert Regelwerk zur Aufsicht über Kernanlagen

(ENSI) Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zieht drei Richtlinien zu Bau und Nachrüstung von Kernanlagen zurück und passt die Richtlinie ENSI-A04 „Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen“ an. Diese Aktualisierung der ENSI-Richtlinien dient der Beseitigung von Doppelspurigkeiten mit der neuen Kernenergiegesetzgebung.


Die Richtlinien HSK-R-04 „Aufsichtsverfahren beim Bau von Kernkraftwerken, Projektierung von Bauwerken“, HSK-R-30 „Aufsichtsverfahren beim Bau und Betrieb von Kernanlagen“ und HSK-R-31 „Aufsichtsverfahren beim Bau und dem Nachrüsten von Kernkraftwerken, IE klassierte elektrische Ausrüstungen“ wurden noch unter dem ehemaligen Atomgesetz verfasst. Deren Inhalte sind heute durch das Kernenergiegesetz, die Kernenergieverordnung und anderer ENSI-Richtlinien abgedeckt.

Richtlinie ENSI-A04 angepasst
Aus diesem Grund hat das ENSI entschieden, diese drei Richtlinien auf den 1. Mai 2016 zurückzuziehen. In diesem Zusammenhang wurde die Richtlinie ENSI-A04 Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen >> auf diesen Zeitpunkt angepasst.

Text: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

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