Kernstück der Gesetzesanpassung ist die Einführung von Auflagen für grosse Stromverbraucher, einen bestimmten Anteil (8% bis 2017) ihres Elektrizitätskonsums aus erneuerbaren Energien zu beziehen.

Exportinitiative: Argentinien strebt 20 % EE-Anteil am Strommix an

(©EEE) Die Abgeordnetenkammer Argentiniens hat am 23. September 2015 mit grosser Mehrheit eine Ergänzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2006 beschlossen. Dadurch verschiebt sich das ursprüngliche Ausbauziel für erneuerbare Energien (Windenergie, Photovoltaik, Geothermie, Biomasse und kleine Wasserkraft) von 8% am Stromverbrauch bis 2016 um ein Jahr und setzt den 31.12.2017 als neue Frist.


Ausserdem sieht die beschlossene Ergänzung vor, den Erneuerbare-Energien-Anteil am Stromverbrauch auf 20% bis 2025 zu erhöhen und führt weitere Massnahmen ein, die den Ausbau von EE-Anlagen in Argentinien fördern sollen. Im Jahr 2014 stellten erneuerbare Energien (ausser grosser Wasserkraft) erst 1,5% des argentinischen Stroms bereit.

Schleppender Ausbau trotz Vergünstigungen
Bereits in seiner ursprünglichen Fassung von 2006 fördert das Gesetz (Ley 26.190 - Régimen de Fomento Nacional para el Uso de Fuentes Renovables de Energía Destinada a la Producción de Energía Eléctrica) den Ausbau von erneuerbaren Energien mit Steuervergünstigungen und Einspeisevergütungen. Letztere liegen laut Gesetz bei 0.9 Argentinischen Pesos/kWh (ca. 0.08 Euro/kWh) für Photovoltaik und 0.015 Argentinischen Pesos/kWh (ca. 0.0014 Euro/kWh) für Windenergie, Geothermie, Biomasse und Biogas, zahlbar jeweils über 15 Jahre. Dennoch läuft der Ausbau erneuerbarer Energien in Argentinien schleppend. Neben bürokratischen Hürden liegt dies auch an subventionierten Strompreisen und mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten für EE-Projekte. Eine Anpassung des Gesetzes war daher bereits seit 2013 in der politischen Diskussion.

Kernstück der im September beschlossenen Gesetzesanpassung ist die Einführung von Auflagen für grosse Stromverbraucher (mit einer Abnahmekapazität von mehr als 300 kW), einen bestimmten Anteil (8% bis 2017) ihres Elektrizitätskonsums aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Dabei können die Unternehmen den EE-Strom entweder selbst erzeugen oder von Energieversorgungsunternehmen kaufen. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Gesetzesänderung ist die Schaffung eines Fonds (Fondo para el Desarollo de Energías Renovables – FODER) zur Erleichterung der Finanzierung von EE-Projekten. Der Fonds soll insbesondere der Finanzierung von Grossprojekten dienen. Ab wann der FODER eingeführt wird, wer ihn verwaltet sowie weitere Details zur Umsetzung der Gesetzesänderung sind noch unklar, da die notwendige Durchführungsverordnung zum Stand Oktober 2015 noch nicht erlassen wurde. Laut Marktbeobachtern wird der Erlass wohl erst nach der Präsidentschafts- und Kongresswahl am 25. Oktober erfolgen.

©Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien (EEE)

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