Der Ständerat hat das Instrument der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) klar bestätigt. Er hat richtigerweise den Finanzierungsbeitrag für die saubere Stromproduktion auf 2.3 Rp./kWh erhöht. Dies unter anderem mit der Begründung, dass neu auch Grosswasserkraftwerke, die betriebswirtschaftlich unter Druck geraten, zeitlich limitiert mit KEV-Geldern unterstützt werden sollen. Die AEE Suisse unterstützt das jetzt skizzierte Modell und dessen Finanzierung mittels 0.2 Rp./kWh. Dass der Ständerat gleichzeitig aber eine Sunset-Klausel einführen will, ist nicht zielführend und wiederspricht der langfristigen Zielsetzung des Umbaus auf Erneuerbare Energien. Eine Befristung macht wenn überhaupt nur dann Sinn, wenn sie an das Erreichen der Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien gekoppelt wird. Die jetzt festgelegte Befristung auf sechs Jahre ist willkürlich und schafft alles andere als Investitionssicherheit. Die AEE Suisse lehnt sie ab. Auch nicht überzeugend ist das Festhalten am Prinzip der Direktvermarktung von erneuerbaren Energien, insbesondere für Kleinproduzenten. Dass die Abnahmepflicht der dezentral produzierten Energien mengenmässig limitiert wird, muss ebenfalls als ungenügende Rahmenbedingung im Sinne der langfristigen Zielsetzung bemängelt werden. Der Nationalrat ist aufgefordert, diese Fehlkonstruktionen wieder rückgängig zu machen.
Dass der Ständerat am Prinzip der minimalen Vergütungspflicht durch die Netzbetreiber festhalten will, ist richtig. Dass sich Endverbraucher zum Eigenverbrauch zusammenschliessen können, begrüsst die AEE Suisse als eine zusätzliche Verbesserung für die Produzenten von erneuerbaren Energien. Entscheidend bleibt, ob nach der Beratung des ersten Massnahmenpaketes die willigen Investoren tatsächlich verlässliche Rahmenbedingungen vorfinden oder ob sie wie bisher auf Wartelisten bürokratisch verwaltet werden. Richtig und wichtig ist, dass der Ständerat wie bereits der Bundesrat und der Nationalrat die Nutzung von erneuerbaren Energien zum nationalen Interesse erklärt. Damit ist neu eine Güterabwägung möglich, wenn es um den Bau von Anlagen in Landschaften von nationaler Bedeutung geht. Profitieren werden davon vor allem die vielseits blockierten, aber im Kern umweltverträglichen Windkraftprojekten.
Mutloser Ständerat bei Gebäuden und Atom
Dass der Ständerat die Steuerabzüge für energetische Sanierungen und Ersatzneubauten aus der Energiestrategie 2050 streichen und dass er einer Erhöhung der CO2-Abgabe auf 84 Franken pro Tonne CO2 nicht zustimmen will, ist klimapolitisch wenig überzeugend. Die Hälfte des Energieverbrauchs der Schweiz geht auf das Konto der Gebäude. Hier besteht grösster Handlungsbedarf und hier braucht es griffige Instrumente. Die Entscheide des Ständerates sind ungenügend. Gleiches gilt auch für die Ablehnung eines Langzeitbetriebskonzeptes für die Atomkraftwerke. Der Ausstieg aus der Atomenergie braucht einen Plan und ein Datum.
- Siehe Kommentar von Greenpeace vom 23.9.15 >>
- Siehe Kommantar der Schweizerischen Energiestiftung und vom WFF vom 22.9.15 >>
- Siehe Kommentar der Schweizerischen Energiestiftung vom 22.9.15 >>
Text: AEE SUISSE
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