ElCom: Beschwerde ans Bundesgericht in Bezug auf die Prüfung der Energietarife der CKW

(ElCom) Mit Urteil vom 3. Juni 2015 (A-1107/2013) hat das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Praxis der ElCom zur Überprüfung der Energietarife nicht geschützt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat auf Antrag der ElCom gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Der im Verfahren beteiligte Endverbraucher hat ebenfalls beim Bundesgericht Beschwerde erhoben.


Das Bundesgericht wird damit auch die Frage der Parteistellung von Endverbrauchern in Tarifprüfungsverfahren zu klären haben. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann ein Entscheid des Bundesgerichts vorliegen wird. Als Folge dieser Rechtsunsicherheit hat die ElCom entschieden, sämtliche formellen Verfahren in Bezug auf die Energiekosten bis zu einem Entscheid des Bundesgerichts zu sistieren. Untersuchungen ohne formelle Verfahrenseröffnung werden vom Fachsekretariat der ElCom bis auf weiteres eingestellt. Die ElCom verzichtet bis zur Klärung der Rechtslage auf die Durchsetzung der 95-Franken-Regel und wird diesbezüglich keine Untersuchungen eröffnen.

Text: ElCom

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