In der am 4. Mai 2011 vom Bundesrat eingesetzten interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA NOMEX) waren alle fachlich betroffenen Bundesstellen, die Kantone, die Kernkraftwerke sowie deutsche Partnerbehörden vertreten. 2012 hat der Bundesrat einen umfassenden Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und die zuständigen Bundesstellen mit der Umsetzung der darin aufgeführten 56 Einzelmassnahmen beauftragt. Der Grossteil dieser Massnahmen konnte seither erfolgreich umgesetzt werden. Als wichtige Grundlage ist insbesondere ein neues Referenzszenario definiert worden, ausserdem ist das Zonenkonzept überarbeitet worden.
Anpassung von rechtlichen Grundlagen
Alle wesentlichen Erkenntnisse aus dem Bericht der IDA NOMEX bzw. aus der Umsetzung der betreffenden Massnahmen sind in das neue Notfallschutzkonzept eingeflossen. Unter der Leitung des BABS waren alle fachlich betroffenen Stellen an der Erarbeitung beteiligt, insbesondere das Bundesamt für Gesundheit BAG, das Bundesamt für Energie BFE, das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie die Kantone. Im neuen Notfallschutzkonzept werden die Verbesserungsmassnahmen zusammengeführt; es soll das künftige Kerndokument für die Bewältigung eines AKW-Unfalls sein.
Das Notfallschutzkonzept zeigt insbesondere auf, in welchen Bereichen für die weitere Umsetzung eine Anpassung von rechtlichen Grundlagen erforderlich ist. Dies betrifft namentlich die Notfallschutzverordnung, die ABCN-Einsatzverordnung, die Alarmierungsverordnung, die Verordnung über die Nationale Alarmzentrale und die Strahlenschutzverordnung. Die betreffenden Änderungsanträge sollen dem Bundesrat bis Ende 2016 vorgelegt werden.
Notfallschutzkonzept bei einem AKW-Unfall in der Schweiz >>
Text: Der Bundesrat, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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