Nicht vereinbar mit der Liberalisierung sind etwa die Stromabnahme- und Vergütungspflicht für Netzbetreiber gemäss Energiegesetz (Art. 17 E-EnG) mit einem in Folge der vollständigen Marktöffnung ungesicherten Stromabsatz.

VSE: Grosse Energieversorger sprechen sich für die vollständige Öffnung des Strommarktes aus

(PM) Der VSE spricht sich für die vollständige Öffnung des Strommarktes aus, wie sie vom Bundesrat vorgesehen ist. Er fordert folgende Bedingungen: eine ausreichende Frist für die Vorbereitungsarbeiten, die kompatible Ausgestaltung zur Energiestrategie 2050 und keine Preisregulierung des Wahlmodells der abgesicherten Stromversorgung (WAS-Modell).


Mit dem Start der Vernehmlassung zur vollständigen Marktöffnung hat der Bundesrat den von der Energiebranche lange erwarteten wichtigen Schritt getan (siehe ee-news.ch vom 9.10.14 >>). Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE begrüsst diesen Schritt, hat er doch stets betont, dass er sich für einen offenen Wettbewerb in der Stromversorgung ausspricht. «Langfristig ist der Markt das beste Instrument, um Stromangebot und -nachfrage ins Gleichgewicht zu bringen», sagt VSE-Direktor Michael Frank. «Die jetzige Situation mit dem halboffenen Markt ist keine gute Lösung.»

Branche braucht Sicherheit
Den festgelegten Zeitpunkt des Bundesrates für die vollständige Marktöffnung, den 1. Januar 2018, erachtet der VSE grundsätzlich realistisch aber ambitiös. «Wir haben stets gefordert, dass die Unternehmen für eine gute und seriöse Vorbereitung zwei Jahre Zeit brauchen», sagt Michael Frank. Dabei geht es vor allem um die Implementierung von automatischen IT-Prozessen und letztlich die Sicherstellung, dass die steigende Anzahl Kundenwechsel problemlos und fristgerecht Weg abgewickelt werden kann. Um diese Arbeiten rechtzeitig abschliessen zu können, ist die Strombranche bereit, mit der Umsetzung bereits vorzeitig loszulegen - und zwar bevor die Entscheide zu den regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen gefällt sind. «Dazu benötigen wir jedoch die unmittelbare Zusicherung, dass allfällige, derzeit unvorhersehbare Zusatzkosten verrechnet werden können. Zusatzkosten, die beispielsweise durch nachträglich verabschiedete Helvetismen in der Umsetzung entstehen», betont Michael Frank. «Ausserdem muss die Branche für das Risiko der vorzeitigen Umsetzungsarbeiten abgesichert sein, falls durch die Annahme des fakultativen Referendums die vollständige Marktöffnung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern abgelehnt wird.»

Keine Preisregulierung des WAS-Modells
Darüber hinaus fordert der VSE, dass die regulatorischen Vorgaben auf den Netzbereich zu beschränken sind. Im Wahlmodell der abgesicherten Stromversorgung (WAS-Modell) soll es keine Preisregulierung geben. Kernelement des WAS-Modells ist die Absicherung, dass kein Kleinverbraucher plötzlich ohne Stromlieferant ist oder in den Markt gedrängt wird. Den Kunden im WAS-Modell steht es frei, das WAS-Modell zu verlassen, falls sie die Preise als zu hoch erachten. «Der Wettbewerb wird spielen, deshalb ist eine Regulierung nicht nötig», sagt Michael Frank. Vergleichsportale machen die Preisvergleiche einfach. Damit steht der WAS-Modell-Anbieter unter Wettbewerbsdruck und monopolistische Praktiken werden durch den Markt verhindert. Damit erübrigt sich für den Gesetzgeber oder den Regulator die aufwändige Festlegung eines angemessenen Preises.

Der VSE weist auch darauf hin, dass die vollständige Marktöffnung und die Energiestrategie 2050 kompatibel zueinander gestaltet werden müssen. Nicht vereinbar sind etwa die Stromabnahme- und Vergütungspflicht für Netzbetreiber gemäss Energiegesetz (Art. 17 E-EnG) mit einem in Folge der vollständigen Marktöffnung ungesicherten Stromabsatz. Für einen funktionierenden Strommarkt sind zudem die Verzerrungen durch die Förderung von erneuerbaren Energien zu minimieren oder zumindest für alle Produktionsformen von erneuerbaren Energien gleich lange Spiesse zu schaffen.

Text: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE

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