Markus Kühni schreibt auf seinem Blog energisch.ch:
„Zur Illustration von Sachverhalten rund um das AKW Mühleberg habe ich die Firma Birdcam Solutions beauftragt, Flugaufnahmen mit einer Drohne zu erstellen. Die Firma hat ihren Auftrag ausgeführt und wurde anschliessend vor Ort von der BKW angehalten. Das war einigermassen zu erwarten, der Fotograf wurde von mir entsprechend vorgewarnt. Es gibt da nämlich die “Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen“, welche den AKW-Betreibern zwar nur begrenzte aber dennoch rechtsstaatlich fragwürdige Polizeibefugnisse auch ausserhalb des Firmengeländes zugesteht. Diesmal war die Verordnung allerdings irrelevant, weil die BKW gleich mit der Polizei anrückte.
Die Polizei hat sich dann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erkundigt und konnte sich vergewissern, dass der Flug rechtens ist und keiner Bewilligung bedarf. Trotzdem musste der Fotograf die Aufnahmen vorzeigen. Sie wurden dann aber erwartungsgemäss von Polizei und BKW als unbedenklich für die Sicherung der Kernanlage eingestuft und freigegeben. Allerdings behauptete die BKW, ich dürfte die Aufnahmen nicht veröffentlichen, der Rechtsdienst werde sich bei mir melden. Ich habe umgehend mit der Kantonspolizei Kontakt aufgenommen und mir das Vorgefallene bestätigen lassen.“
- Eine unglaubliche Geschichte, lesen Sie weiter auf der energisch.ch >>
- Die Geschichte wurde übrigens inzwischen auch von watson.ch verbreitet >>
Text: Anita Niederhäusern, leitende Redaktorin ee-news.ch, Quelle: energisch.ch
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