Daneben soll im März 2014 eine weitere Gesetzesänderung für erneuerbare Energien zur Verabschiedung vorgelegt werden. Dem Entwurf folgend sollen für Erneuerbare-Energie-Anlagen Netznutzungsgebühren erhoben werden. Vorgesehen sind 2.45 bulgarische Lewa pro MWh (ca. 1.25 Euro), die an den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber entrichtet werden sollen. Die Erhebung der Gebühr ist davon unabhängig, ob die Anlagen an das Übertragungsnetz oder Verteilnetz angeschlossen sind. Begründet wird der Vorschlag von bulgarischer Regierungsseite mit der nötigen Finanzierung des bulgarischen Stromnetzes wie auch der Stabilisierung der Strompreise.
Zudem wurde Anfang März bekannt, dass Bulgarien seine Zielquote für den Anteil Erneuerbarer am Gesamtenergieverbrauch in 2020 – in Höhe von 16 Prozent – bereits mit 16.3 Prozent erreicht hat.
Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien
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