20-prozentige Abgabe auf Einnahmen aus Wind- und PV-Anlagen bleibt bestehen, weitere Abgaben sind geplant.

Bulgarien: 20-prozentige Abgabebleibt bestehen

(©Exportinitiative) Seit dem 01. Januar 2014 wird in Bulgarien eine Abgabe von 20 Prozent auf Einnahmen aus der Stromproduktion durch Wind- und PV-Anlagen fällig. Dies hat das bulgarische Parlament mit einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 05. Dezember 2013 beschlossen. Ein Einspruch beim Verfassungsgericht wurde unter anderem vom bulgarischen Präsident Rosen Plevneliev unterstützt. Dieser wurde jedoch am 19. Februar 2014 abgelehnt.


Daneben soll im März 2014 eine weitere Gesetzesänderung für erneuerbare Energien zur Verabschiedung vorgelegt werden. Dem Entwurf folgend sollen für Erneuerbare-Energie-Anlagen Netznutzungsgebühren erhoben werden. Vorgesehen sind 2.45 bulgarische Lewa pro MWh (ca. 1.25 Euro), die an den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber entrichtet werden sollen. Die Erhebung der Gebühr ist davon unabhängig, ob die Anlagen an das Übertragungsnetz oder Verteilnetz angeschlossen sind. Begründet wird der Vorschlag von bulgarischer Regierungsseite mit der nötigen Finanzierung des bulgarischen Stromnetzes wie auch der Stabilisierung der Strompreise.

Zudem wurde Anfang März bekannt, dass Bulgarien seine Zielquote für den Anteil Erneuerbarer am Gesamtenergieverbrauch in 2020 – in Höhe von 16 Prozent – bereits mit 16.3 Prozent erreicht hat.

Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert