Ein Abschaltdatum für das AKW Mühleberg wird also auch heute nicht ausdrücklich festgelegt. Es bleibt unklar, ob der Uralt-Reaktor in Mühleberg 2017 oder 2019 oder – wenn die Strompreise wieder steigen – allenfalls auch erst in zehn Jahren vom Netz gehen wird. Jürg Buri, Geschäftsleiter der Schweizerischen Energie-Stiftung, kommentiert: „Anscheinend wird das Abstellen eines uralten Reaktors aus den 1960er-Jahren noch immer nicht von der Sicherheit, sondern von der Wirtschaftlichkeit eines AKW diktiert.“
Mangelnde Durchsetzungskraft
Die aktuelle Gesetzgebung fördert dieses Hin und Her und zeigt die mangelnde Durchsetzungskraft unserer Atomaufsichtsbehörde. Weil die „Sicherheitsmarge Schweiz“ und der „Stand der Nachrüsttechnik“ im Gesetz nicht definiert sind, gibt es auf beiden Seiten grossen Interpretationsspielraum.
Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert das Parlament auf, im Rahmen der jetzigen Beratung des Kernenergiegesetzes die Regelung für die Ausserbetriebnahme neu und präzise zu formulieren. Wird das unterlassen, wird das nukleare Risiko trotz Fukushima und Atomausstieg weiter zunehmen.
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