Stichleitungen der obersten Spannungsebene müssen an Swissgrid übertragen werden.

Swissgrid: Stichleitungen werden übertragen

(PM) Gemäss Bundesverwaltungsgericht sind gegen die Wiedererwägungsverfügung der ElCom vom 15. August 2013 hinsichtlich Stichleitungen bis zum 4. Oktober 2013 keine Beschwerden eingegangen. Damit ist die Verfügung rechtskräftig und Stichleitungen der obersten Spannungsebene müssen an Swissgrid übertragen werden.


Nach Ablauf der Beschwerdefrist ans Bundesverwaltungsgericht steht fest, dass Stichleitungen mit oder ohne Versorgungscharakter, die auf der Spannungsebene 220/380kV betrieben werden, zum Übertragungsnetz gehören. Ausgenommen davon sind Leitungen und Nebenanlagen beim Übergang vom Übertragungsnetz zu Kernkraftwerken. Dies hat zur Folge, dass die entsprechenden Stichleitungen an Swissgrid übertragen werden müssen.

Verbindungsleitungen

Swissgrid wird gemeinsam mit den aktuellen Eigentümerinnen auf eine Übernahme der Stichleitungen zum 5. Januar 2015 hinarbeiten. Stichleitungen sind die Verbindungsleitungen zwischen den Kraftwerken und dem Übertragungsnetz.

Text: Swissgrid

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