Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes.

Kanton Luzern: Energiegesetzrevision

(PM) Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes. Der technische Fortschritt, neue Bestimmungen auf Bundesebene und Vorschriften auf Kantonsebene machen die Revision nötig. Der Kanton Luzern möchte mit dem neuen Gesetz vor allem die Energieeffizienz fördern.


Der Regierungsrat präsentiert dem Kantonsrat ein neues kantonales Energiegesetz. Das neue Gesetz ist als schlankes Rahmengesetz gehalten und ersetzt jenes aus dem Jahr 1989. Es berücksichtig den technischen Fortschritt im Energiebereich und die neuen Bestimmungen und Vorschriften auf Bundes- und Kantonsebene. Das neue Gesetz setzt nicht auf langfristige Verbrauchs- und CO2-Ziele, sondern führt eine rollende Energieplanung ein. Der Regierungsrat legt dabei verbindliche Ziele und Massnahmen fest, die alle fünf Jahre beurteilt werden. Jede Gemeinde soll zudem zu einer auf ihre Verhältnisse zugeschnittenen Energieplanung verpflichtet werden. Das neue Gesetz soll helfen, den Energieverbrauch zu senken und die Energie wirtschaftlich und wirkungsvoll einzusetzen.

Energieeffizienz im Gebäudebereich
Im Energiebereich sind die Kantone zuständig, Vorschriften für Gebäude zu erlassen. Dabei ist die interkantonale Harmonisierung der energetischen Gebäudevorschriften zu gewährleisten. Der Kanton Luzern möchte bei den Gebäuden vor allem die Energieeffizienz fördern. Die sparsame Energienutzung und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden stärker gewichtet. Bis in zehn Jahren sollen alle Schulhäuser, Büro- und Wohngebäude über einen Gebäudeenergieausweis verfügen. Ausgenommen sind dabei bestehende Wohngebäude mit weniger als drei Wohneinheiten.



Verbot von elektrischen Widerstandsheizungen
Der Ersatz und die Neuinstallation von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen werden verboten. Auch Heizungen im Freien (z.B. Heizpilze oder Wärmestrahler) sind grundsätzlich nicht mehr zulässig. Der Regierungsrat regelt Ausnahmen dafür in der Energieverordnung.

«Wir sind überzeugt, dass uns das neue Energiegesetz auf dem Weg zum Energieumbau unterstützt», erklärt Regierungsrat Robert Küng. «Mit diesem Rahmengesetz haben wir die Möglichkeit, die Energieeffizienz zu fördern und auf Entwicklungen im Energiebereich schnell zu reagieren.»

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung der folgenden Schwerpunkte in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Solidarische Gesellschaft
  • Innovations- und Wissenstransfer
  • Firmenfreundliches Umfeld


Text: Kanton Luzern

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