AKW Mühleberg: Neuer Bundesgerichtsentscheid stützt Anwohner

(RW) Das Bundesgericht gab in einem zweiten, am 14. Mai 2013 eröffneten Entscheid betreffend einer Beschwerde des UVEK gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Beschwerde von 113 Einwohnenden der Alarmzonen 1 und 2 des Kernkraftwerks Mühleberg gutgeheissen hatte, bekannt, dass es auf die Beschwerde nicht eingetreten ist. Somit haben die Einwohnenden in diesem Verfahren obsiegt und werden für ihre Kosten entschädigt.


Auf Grund dieses Entscheids ist das UVEK gezwungen, das Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung, das am 21.März 2011 - 10 Tage nach Fukushima - eingereicht worden ist, materiell zu prüfen und namentlich die Beurteilung des ENSI einzuholen. Da inzwischen mehr als zwei Jahre vergangen sind, muss dieses Gesuch naturgemäss aktualisiert werden. Inzwischen sind zahlreiche weitere Erkenntnisse aufgetaucht, die zu schweren Zweifeln an der Sicherheit des KKM und an der Unbefangenheit des ENSI Anlass geben. Stichworte: Erdbebensicherheit, Gleitrisiko des Wohlenseestaudamms, weiterhin mangelnde zweite Wärmesenke, ungesicherte Brennelementebecken, vorsätzlicher Flugzeugabsturz etc. etc.

Hohe Kosten

Auf Grund der hohen Kosten, die das Bundesgericht den Einwohnenden im ersten Verfahren – Aufhebung der Befristung vor Bundesgericht – hat auferlegen lassen, wird es nun an den Beschwerdeführenden und den sie untersetzenden Umweltorganisationen sein, darüber zu entscheiden, ob der Rechtsweg weiter verfolgt oder das Gesuch aus Kostengründen zurückgezogen werden soll. Über diesen Entscheid wird der Trägerverein Mühleberg Ver-fahren die Öffentlichkeit später informieren.

Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, dass das UVEK die ausstehende materielle Sicherheitsbeurteilung des ENSI zur den geltend gemachten Sicherheitsrisiken übernehmen werden muss. Der Entscheid des UVEK inkl. die ENSI-Sicherheitsbeurteilung können sowohl von den Einwohnenden wie von den BKW erneut beim Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht angefochten werden kann.

©Text: Rainer Weibel, Rechtsanwalt der 113 Einwohnenden der Alarmzonen 1 und 2 des Kernkraftwerks Mühleberg

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