Alle Betreiber sollten sicherstellen, dass sie auf "ausreichende materielle, personelle und finanzielle Ressourcen zugreifen können, um die Auswirkungen schwerer Unfälle zu minimieren und zu beheben".

EU-Parlament:Schärfere Vorschriften für Offshore-Gewinnung von Öl und Gas

(EU) Das Europäische Parlament hat am Dienstag, den 21.5.13, die neue Richtlinie zur Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten verabschiedet. Nach diesen Bestimmungen müssen Öl- und Gasunternehmen künftig nachweisen, dass sie zur Deckung potenzieller Haftungsansprüche, die sich aus ihren Tätigkeiten ergeben, in der Lage sind, und Gefahrenberichte sowie Noteinsatzpläne vorlegen, bevor sie mit den Aktivitäten beginnen können.


"Wir brauchen stärker ausgeprägte Standards, wenn es um Risikomanagement geht. Wir sind der Überzeugung, dass die Vorschriften, um die es heute geht, international als Vorlage dienen können", sagte Ivo Belet (EVP, BE), der verantwortliche Berichterstatter, dessen Entschliessung mit 572 Stimmen verabschiedet wurde, bei 103 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen. Hinsichtlich der arktischen Gewässer sagte Belet, dass "die EU keine Hoheitsgewässer am Nordpol hat, weshalb es schwierig für uns ist, in dieser Region ein Moratorium für die Gewinnung von Öl und Gas durchzusetzen".

Verpflichtung zum Nachweis der Fähigkeit zur Haftung und Entschädigung nach Unfällen

Alle Betreiber sollten sicherstellen, dass sie auf "ausreichende materielle, personelle und finanzielle Ressourcen zugreifen können, um die Auswirkungen schwerer Unfälle zu minimieren und zu beheben".

Keine Lizenz soll erteilt werden, solange der Antragsteller nicht "nachgewiesenermassen angemessen Vorsorge dafür getroffen hat oder treffen wird, dass Haftungsverbindlichkeiten, die aus seinen Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten entstehen könnten, gedeckt sind".

Bericht über ernste Gefahren

Bevor sie mit ihren Aktivitäten beginnen, müssen Bohrunternehmen den nationalen Behörden einen Bericht über ernste Gefahren vorlegen, in dem die Förderanlagen, potentielle Gefahren sowie Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer beschrieben werden.

Noteinsatzpläne

Die Betreiber werden ebenfalls dazu verpflichtet, interne Notfalleinsatzpläne vorzulegen, die eine Beschreibung der verfügbaren Ausrüstungen und Ressourcen, der geplanten Massnahmen bei Unfällen sowie der Vorkehrungen zur Begrenzung der Risiken und zur frühzeitigen Meldung des Unfalls an die zuständigen Behörden enthalten müssen.

Parallel müssen die EU-Mitgliedstaaten externe Notfalleinsatzpläne erstellen, die sich auf alle Offshore-Erdöl- und -Erdgasanlagen erstrecken, die ihrer Rechtshoheit unterstehen. Diese Pläne sollen die Rolle und die finanziellen Verpflichtungen von Lizenzinhabern und Betreibern sowie die Rolle der Behörden und der Notfalldienste festlegen.

Arktische Gewässer

Die Abgeordneten heben die wichtige Rolle der arktischen Gewässer für die Abmilderung des Klimawandels hervor und verlangen, dem Umweltschutz in der Arktis besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Sie fordern die Mitgliedstaaten, die dem Arktischen Rat angehören, dazu auf, "die höchsten Standards in Sachen Umweltsicherheit in diesem schutzbedürftigen und einzigartigen Ökosystem" zu fördern und sich für die "Schaffung eines internationalen Instruments zur Vorbeugung sowie Vorsorge von und für Massnahmen bei Ölverschmutzungen der arktischen Meeresumwelt" einzusetzen.

Umsetzung
Mitgliedstaaten mit Offshore-Gewässern, unter deren Rechtshoheit keine Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten durchgeführt werden, und Binnenmitgliedstaaten, in denen entsprechende Unternehmen registriert sind, müssen nur einige bestimmte Massnahmen der Richtlinie in Kraft setzen. EU-Länder müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. In Bezug auf bestehende Anlagen gilt eine Frist von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie.

Text: Europäisches Parlament

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