Tumbler 7 kg für das Mehrfamilienhaus; Jährlicher Stromverbrauch zum Trocknen von 4'000 kg Wäsche: Wärmepumpen-Tumbler 920 kWh, Altgerät (Klasse B) 2'200 kWh Grafik: AB

Mieterinformation zur Totalsanierung ABZ-Siedlung Shilfeld:“Es werden nur Küchengeräte mit sehr guter Energieeffizienz eingebaut.“ (Bild: Walter Mair, Basel)

Haushaltgeräte: Sehr gute Energieeffizienz im Fokus

(AB) Liegenschaftsverwaltungen oder Baugenossenschaften beschaffen Haushaltgeräte in grosser Zahl. Dabei müssen viele Anforderungen berücksichtigt werden. Sehr gute Energieeffizienz ist ein wichtiges, aber nicht das einzige Kriterium.


Die Stadt Zürich hat einen behördenverbindlichen Masterplan Energie. Der Stadtrat will damit seinen energiepolitischen Handlungsspielraum nutzen und einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft leisten. Dieses Ziel haben die Stimmbürger der Stadt Zürich 2008 in der Gemeindeordnung verankert. Im Zentrum aller Handlungsbereiche stehen deshalb die Beachtung von Suffizienzkriterien sowie die Verminderung grauer Energie und grauer Treibhausgasemissionen durch die Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

Dieser Masterplan Energie wirkt bei der Beschaffung von Geräten ganz konkret. Die Ausschreibungen des Amtes für Hochbau (AHB) bei Neubauten, Ersatzneubauten oder Gebäudesanierungen sind immer an spezielle Bedingungen für nachhaltiges Bauen geknüpft, welche die Auftragnehmer einzuhalten haben. Dazu gehört unter anderem die Anforderung, dass „in 1. Linie hocheffiziente Büro- und Haushaltgeräte gemäss www.topten.ch beschafft werden“. Topten.ch ist eine unabhängige Website, welche die aktuell energieeffizientesten Geräte im Schweizer Markt listet. Das Topten-Kriterium gilt bei Neubauten ohne Einschränkung, bei Sanierungen kann es Ausnahmen geben, die begründet sein müssen.



76 Prozent Topten-Geräte
Auch die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich (LVZ) beschafft Haushaltgeräte nach klaren Effizienzkriterien. Sie bewirtschaftet rund 9000 Wohnungen. Laut Jürg Müller, Leiter des Teams Projekte im Bereich Wohnliegenschaften, kann es beim Topten-Kriterium bei kleineren Sanierungen oder beim Ersatz von Einzelgeräten wie einem Kühlschrank schon mal zu Ausnahmen kommen, zum Beispiel aus Platzgründen oder weil das zu ersetzende Gerät von derselben Marke sein sollte. Da kann es gut sein, dass kein Produkt in der besten, sondern ‚nur‘ in der zweitbesten Energieeffizienzklasse erhältlich ist. Das hat einen praktischen Vorteil: „Wenn innerhalb einer Wohnliegenschaft die Geräte pro Kategorie vom selben Hersteller stammen, vereinfacht dies die Bewirtschaftung“, erklärt Jürg Müller.

Geht es um Sanierungen, die auch den Geräteersatz beinhalten, werden in der Ausschreibung Topten-Geräte verlangt und auch installiert. „Das können wir steuern, wenn alle Wohnungen nachgerüstet werden und die Beschaffung über uns läuft“, sagt Jürg Müller.

Etwas anders liegt der Fall, wenn einzelne Mieter unabhängig von einer Sanierung einen Geschirrspüler, eine Waschmaschine oder einen Tumbler wünschen. Diese Geräte müssen bei der Liegenschaftenverwaltung beantragt und von ihr bewilligt werden. Wird die Bewilligung erteilt, ist dies mit der Vorschrift verbunden, dass der Mieter ein Topten-Gerät kaufen muss. Hält er sich nicht daran oder wird ein Gerät ohne Bewilligung installiert, muss die Liegenschaftenverwaltung diesen Verstoss zuerst als solchen erkennen. „Wir haben in diesem Fall aber eher schwache Sanktionsmöglichkeiten“, erklärt Jürg Müller.

Im Jahr 2011 hat die Liegenschaftenverwaltung insgesamt 608 Haushaltgeräte beschafft. Die Bilanz lässt sich sehen: 76 Prozent erfüllten das Topten-Kriterium.

Energieeffizienz ja, aber…
Auch die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ), die mit über 4700 Wohneinheiten die grösste Schweizer Wohnbaugenossenschaft ist, richtet ihr Augenmerk bei der Beschaffung von Haushaltgeräten auf sehr gute Energieeffizienz. „Wir müssen aber auch andere Kriterien berücksichtigen“, sagt Martin Grüninger, Leiter Bau und Bewirtschaftung. Die Produkte sollten wenn möglich von Schweizer Herstellern stammen, unterhaltsfreundlich und gut im Handling sein, eine lange Ersatzteilgarantie bieten und auch ästethischen Ansprüchen genügen. Letztlich müsse auch der Preis stimmen, doch das sei nicht das zentrale Kriterium, erklärt Martin Grüninger. Zentral ist bei der ABZ, die sich im Leitbild zur Vision der 2000-Watt-Gesellschaft bekennt, hingegen der Ansatz, dass funktionierende Geräte nicht vorzeitig ersetzt werden – ausser bei grossen Sanierungen. Damit wird dem Aspekt Rechnung getragen, dass auch in effizienten Neugeräten für deren Herstellung und Transport viel graue Energie steckt, die durch Energieeinsparungen im Betrieb zuerst wieder kompensiert werden muss.

Pro Jahr investiert die ABZ durchschnittlich rund 2.5 Millionen Franken in neue Haushaltgeräte. Allein mit den aktuellsten Projekten „Neubau Jasminweg“ und „Totalsanierung Shilfeld“ werden 210 Wohnungen und die dazugehörenden Waschküchen mit neuen Geräten ausgerüstet, die auch hohe Effizienzanforderungen erfüllen.

Box: Topten-Ratgeber
Die Fachstelle nachhaltiges Bauen beim Amt für Hochbauten der Stadt Zürich, das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) und ein Redaktionsteam der Stromspar-Website www.topten.ch haben den vierseitigen Ratgeber „Professionelle Beschaffung von Haushaltgeräten“ aktualisiert. Er enthält Empfehlungen und Einkaufskriterien für Liegenschaftsverwaltungen, Wohnbaugenossenschaften und Eigentümerschaften. Im Zentrum stehen Informationen zu den aktuell besten Energieeffizienzklassen mit Kostenvergleichen zu Kühl- und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Waschmaschinen sowie Wärmepumpen-Tumblern. Darüber hinaus behandelt der Ratgeber auch Themen wie Altgeräte-Ersatz, Warmwasseranschluss und individuelle Kostenabrechnung in der Gemeinschaftswaschküche. Der Ratgeber kann bezogen werden beim ewz-Kundenzentrum am Beatenplatz 2 in Zürich. Download unter: www.topten.ch oder www.ewz.ch.


©Text: Armin Braunwalder, Schweizerische Agentur für Energieeffizienz, www.energieeffizienz.ch

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