Die Kommissionsmotion der UREK-N fordert den Bundesrat auf, im Rahmen des schrittweisen Atomausstiegs eine Verständigungslösung zu prüfen.

UREK-N: Lösung für einen befristeten Betrieb von Kernkraftwerken gefordert

(UREK-N) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat eine Kommissionsmotion beschlossen, welche den Bundesrat auffordert, im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine Lösung für einen befristeten Langzeitbetrieb der Schweizer Kernkraftwerke zu prüfen.


Mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedete die Kommission eine Motion (13.3284), welche zum Ziel hat, den Langzeitbetrieb von Kernkraftwerken zu regeln. Das geltende Recht sieht heute einzig Auflagen an die Sicherheit für die Betriebsbewilligung von Kernkraftwerken vor. Diese unterliegen der Kontrolle des ENSI. Solange die Sicherheit eines Werkes garantiert ist, kann es unbefristet betrieben werden.

40 plus
maximal 10 Jahre
Das will die Kommissionsmotion der UREK-N nun ändern. Sie fordert den Bundesrat auf, im Rahmen des schrittweisen Atomausstiegs eine Verständigungslösung zu prüfen. Diese sieht vor, dass die Betreiber von Kernkraftwerken nach vierzig Jahren ein Betriebskonzept vorlegen müssen, welches den sicheren Betrieb der Anlage für weitere, maximal zehn Jahre ausweist. Das Konzept dient der Aufsichtsbehörde als Grundlage für die Erteilung einer entsprechenden Betriebsfreigabe bis fünfzig Jahre.

Eine Minderheit lehnt die Kommissionsmotion ab und will weiterhin an einem unbefristeten Betrieb der Kernkraftwerke festhalten. Die vom Bundesrat auszuarbeitende Lösung für den befristeten Betrieb von Kernkraftwerken soll der Atomausstiegsinitiative der Grünen Partei als indirekten Gegenvorschlag gegenüber gestellt werden. Indessen wurde die parlamentarische Initiative 12.421 „Maximale Laufzeiten für die bestehenden AKW festlegen“ von der grünen Fraktion zurückgezogen.

F
reiwillige Stilllegung von älteren Kernkraftwerken fördern
Eine weitere, mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossene Kommissionsmotion (13.3285) möchte die freiwillige Stilllegung von älteren Kernkraftwerken fördern. Sie verlangt vom Bundesrat Änderungen bei den Zahlungsmodalitäten in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (SEFV). Verbleibende Einlagen in den Fonds sollen nach der Ausserbetriebnahme von den Betreibern gestaffelt getätigt werden können.

Die Kommission hat am 8./9. April 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates

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