Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag pro verbrauchte Kilowattstunde. Im Juni 2010 hatte das Parlament mit der Änderung des Energiegesetzes entschieden, dass dieser Zuschlag ab 2013 bedarfsgerecht auf maximal 0,9 Rappen/kWh erhöht werden kann. Seit 2012 wird ausserdem ein Zuschlag von 0,1 Rappen/kWh zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen erhoben (Revision Gewässerschutzgesetz vom Dezember 2009).
Das UVEK hat nun entschieden, den Zuschlag zur Finanzierung der KEV und der Gewässerschutzmassnahmen für das Jahr 2013 unverändert auf 0,45 Rappen/kWh zu belassen (0,35 Rp/kWh für KEV, 0,1 Rp/kWh für Gewässerschutz). So werden 2013 rund 200 Millionen Franken für die Finanzierung der Massnahmen gemäss Energiegesetz sowie rund 57 Millionen Franken für Gewässerschutzmassnahmen generiert.
0.9 Rappen können nicht ausgeschöpft werden
Obwohl derzeit über 19`000 Projekte auf der KEV-Warteliste stehen, kann das gesetzliche Maximum des Zuschlags (0,9 Rappen pro KWh) derzeit nicht ausgeschöpft werden. Gründe dafür sind, dass einerseits viele der Wasser- und Windkraftwerke, die den KEV-Zuschlag erhalten haben, noch in langwierigen Bewilligungsverfahren stecken und andererseits, dass der Zubau von Photovoltaik-Anlagen gemäss Energiegesetz derzeit noch mittels Jahres-Kontingenten (2012 rund 50 Megawatt) limitiert werden muss.
Text: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
2 Kommentare
@ Simon: Meine Meinung = Deine Meinung! Solche Meldungen erfüllen mich immer wieder mit Frust und Enttäuaschung... ich kann es nicht begreifen.
Das ist doch ein Witz! Das Instrument KEV führt all jene hinters LIcht, die etwas für die Energiewende machen. Da ist Geld vorhanden, aber es darf wegen einer dummen 5o Megawatt Begrenzung nicht verwendet werden.
Mit Begrenzungen werden wir bestimmt keine Wende schaffen...
Mir fehlen die Worte...