Anna Bäuerle

Selbst wenn das oberste Gericht im Revisionsverfahren gegen den Sachverständigen entschieden hat, heisst das nicht dass das Bundesgericht wahrheitsgemäss geurteilt hat. Bereits vor dem Urteil wurde vom Sachverständigen gegen die Bundesrichter Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch gestellt. Ein Strafverfahren wegen Art. 125 und 127 StGB (Akt.Nr. SA1 18 7840 15 und SA1 188153 11 gegen die Suva liegt bei der Staatsanwaltschaft Luzern vor, diesbezüglichwurde beriets 2018 eine Ermächtigungsverfügung erteilt. Ein Weiterzug an den EUGH ist in Arbeit.

Anna Bäuerle

bereits vor dem Bundesgerichtlichen Revisionsurteil wurde vom ehemaligen AKW- Sachverständigen bei der Bundesstaatsanwaltschaft gegen den Bundesrichter Strafanzeige erstattet wegen Amtsmissbrauch, zudem liegt seit 2018 bei der Staatsanwaltschaft Luzern eine Strafanzeige gegen die Suva vor (Akt. Z. Nr. SA1 18 7840 15 und SA1 18 8153 11 wegen Art. 125 und 127 StGB und weitere. Gegen den Winterthurer Sozialversicherungs-Richter Mosimann und die Gerichtsschreiberin Tiefenbacher wurde ebenfalls bei der Bundesstaatsanwaltschaft in Bern wegen falschem gerichtliches Gutachten und weiteres.

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