Ein erster Blick auf den für VESE entscheidenden Teil der garantierten Minimalvergütungen gemäss EnV Art 12 ergibt ein schockierendes Resultat: für Anlagen bis 30 kVA sind 4.7 Rp/kWh garantiert, für Anlagen von 30 bis 150 kVA ganze Null Rappen.

VESE: Verordnungspaket zum Mantelerlass - der Bundesrat will null Rappen für Photovoltaik-Anlagen mit Eigenverbrauch!

(VESE) Null Rappen minimaler Vergütungstarif für PV-Anlagen mit Eigenverbrauch ab 30 kVA: so will der Bundesrat eine sichere Energieversorgung mit erneuerbaren Energien erreichen !? Genau so steht es in Verordnungen zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien». (Texte en français >>)


Gestern hat der Bundesrat die Verordnungen zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», dem sogenannten Mantelerlass, publiziert. Hier können alle Unterlagen der zum Teil sehr komplexen Verordnungen heruntergeladen werden.

Ein erster Blick auf den für VESE entscheidenden Teil der garantierten Minimalvergütungen gemäss EnV Art 12 ergibt ein schockierendes Resultat: für Anlagen bis 30 kVA sind 4.7 Rp/kWh garantiert, für Anlagen von 30 bis 150 kVA ganze Null Rappen.

Eine klare Verschlechterung
In anderen Worten: das Gesetz verlangt zur sicheren Amortisierung von Anlagen bis 150 kVA eine Minimalvergütung, und der Bundesrat schlägt nun zur Umsetzung eine Minimalvergütung von sage und schreibe Null bzw. 4.7 Rp/kWh vor. Falls die Verordnung so in Kraft gesetzt wird, wäre dies eine klare Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Formulierung des Art. 15 im EnG.

Gegensteuer geben
VESE ist überzeugt, dass solche Zahlen dem Gesetz nicht entsprechen, und wird sich dezidiert und mit vollen Kräften dafür einsetzen, dass dieser Teil der Verordnung stark verbessert wird. Ab sofort und bis zum 28. Mai läuft nun die Vernehmlassung zu diesen Verordnungsvorschlägen. In diesem Zusammenhang werden wir mit Bestimmtheit auf Sie zurückkommen, denn es wird entscheidend sein, dass sich die unterdessen über 200'000 Anlagenbesitzer ihr gesamtes Gewicht auf die Waagschale werfen, um hier entscheidend Gegensteuer zu geben.

Text und Bild: VESE, Verband unabhängiger Energieerzeuger

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1 Kommentare

Jörg Eberl

Ich halte den Ansatz für korrekt. Die Mindestvergütung sollte möglichst tief sein. So wird Eigenverbrauchsoptimierung gefördert. Es kann nicht sein das jeder zu Überschusszeiten Energie ins Netz liefern kann, die nicht benötigt wird und dafür noch Geld möchte. Diesen Fehler von Deutschland mit fixen zu hohen Vergütungen dürfen wir in der Schweiz nicht wiederholen. Wers nicht glaub so mal den Kontostand des EEG anschauen und den zusätzlichen Finanzbedarf diesen Sommer. Es wird sehr viele Stunden mit negativen Preisen geben. So wie morgen Samstag um die Mittagszeit. Und dies bereits im März.

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