Bei grösseren Anlagen (10-30 kW) sind die Strommengen meistens zu gross, um in ausreichenden Mengen vor Ort verbraucht zu werden.

A EE: Globalbeitrag für bis zu 10 kW und nicht bis zu 30 kW-PV-Anlagen

(A EE) Die parlamentarische Initiative 12.400 «Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher» ist ein gut schweizerischer Kompromiss und ist in der nationalrätlichen Fassung zu unterstützen. Die Änderung, wie sie die UREK-S umgesetzt haben möchte, ist abzulehnen (siehe ee-news.ch vom 24.5.13 >>). Die Erhöhung der Leistungsgrenze für den Anspruch auf Einspeisevergütungen von 10 kW auf 30 kW würde dazu führen, dass Solarstromanlagen auf Wohnhäusern nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind.


Private Investoren, die interessiert sind, in die Energiewende einzusteigen, gibt es viele. Über 23'000 Energieprojekte sind derzeit auf der KEV-Warteliste blockiert. Für Photovoltaik-Kleinanlagen bis 10 kW sieht die Vorlage vor, dass neu anstelle von Einspeisevergütungen eine Einmalvergütung tritt. Dies ist in kleinem Rahmen vertretbar. Denn Solarstrom hat sich inzwischen so weit verbilligt, dass auf Wohnhäusern oder Gewerbebauten mit hohem Eigenverbraucheine Solaranlage wirtschaftlich vertretbar betrieben werden kann, wenn der Solarstrom direkt vor Ort verbraucht wird. Der Strom vom Hausdach ersetzt in diesen Fällen die Bezüge aus dem Netz zu ca. 20 Rappen pro Kilowattstunde (Hochtarif), was zusammen mit der Einmalvergütung häufig attraktiv ist.

Eigenverbrauch zu gering

Bei grösseren Anlagen (10-30 kW) sind die Strommengen meistens zu gross, um in ausreichenden Mengen vor Ort verbraucht zu werden. Diese Anlagen speisen den Strom mehrheitlich ins Netz ein und haben ohne Einspeisevergütung einen Rechtsanspruch von nur 6 bis 8 Rp/kWh. Dies ist deutlich zu wenig, um solche mittelgrossen Solaranlagen rentabel zu erstellen und zu betreiben, selbst wenn man die Einmalvergütung berücksichtigt. Für 6 bis 8 Rappen pro Kilowattstunde können Sie auch kein neues Wasserkraftwerk, keine neue Windturbine und keine neue Holzverstromung rentabel betreiben, deshalb gelten für diese Anlagen die gesetzlichen Einspeisevergütungen.

Je grösser eine PV-Anlage ist, desto kleiner ist in der Regel der Anteil des zeitgleichen Eigenverbrauchs. Damit verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen. Die gesetzlich vorgeschlagene Einmalvergütung ist weit davon entfernt, die Ausfälle der wegfallenden Einspeisevergütung zu kompensieren. Die Investitionssicherheit verschwindet. Anstatt die Solarenergie zu fördern wird sie mit dem UREK-S-Antrag ausgebremst.

Zu Ungunsten Gewerbe und Landwirtschaft

Die Erhöhung der Leistungsgrenze auf 30 kW trifft in erster Linie grössere Landwirtschafts-und Gewerbedachflächen. Viele Gesuchsteller, die ihr eigenes, grosses, Dach nutzen möchten, müssten ihr Gesuch zurückziehen. Zum geringen Eigenverbrauch kommt bei diesen Gebäudetypen der tiefere Gewerbetarif (anrechenbar beim Eigenverbrauch) dazu. Dies würde vor allem die Landwirtschaftsbetriebe treffen und die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen massiv herabsetzen. Wir erachten eine solche Diskriminierung nicht als zielführend.

Deshalb gilt: Für Anlagen > 10 kW, die ihren Strom mehrheitlich ins Netz einspeisen, bleibt die KEV eine Notwendigkeit. Stabile Vergütungen während der Amortisationsfrist schaffen Investitionssicherheit und reduzieren die Kosten der Finanzierung. Die PI 12.400 in ihrer ursprünglichen Version des Nationalrates vereint alle diese Möglichkeiten auf sich. Sie ist eine ausgewogene Vorlage, um der Energiewende Schwung zu geben, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Anliegen der stromintensiven Branchen.

Text: A EE Agentur für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

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1 Kommentare

Alexander Scheidegger

Besonders problematisch ist die Situation bei Mehrfamilienhäusern (MFH). Hier fällt der Eigenverbrauch für den Mieter an, während der Hauseigentümer investiert (Investor-Nutzer-Dilemma). Eine Einspeisevergütung hingegen kommt direkt dem Investor zugute. Anlagen auf MFH sind jedoch oft in der Kategorie zwischen 10 und 30 kW. Mit der Erhöhung der Grenze auf 30 kW würden damit rentable Photovoltaikinvestitionen auf MFH in vielen Fällen verunmöglicht.

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