450 Beschäftigte könnten ggfs in die erwerbende neu zu gründende Gesellschaft übernommen werden. Noch verhandelt wird, ob die weiteren rund 1200 Beschäftigte in eine Beschäftigungs-Gesellschaft übernommen werden könnten.

Solarworld: Kurzfristige Investorenlösung eventuell doch noch möglich

(PM) Der vorläufige Insolvenzverwalter von Solarworld, Rechtsanwalt Horst Piepenburg, verhandelt seit dem Wochenende mit einer Investorengruppe über die Übernahme der Produktionsstandorte in Freiberg (Sachsen) und Arnstadt (Thüringen). Die Verhandlungen haben ein Stadium erreicht, in dem Eckpunkte eines Erwerbs wesentlicher Vermögensgegenstände in der insolventen Solarworld-Gruppe ausgetauscht werden.


Demnach hat die Investorengruppe ihre Absicht bekundet, die Grundstücke, Maschinen sowie das Vorratsvermögen an den Produktionsstandorten von Solarworld im sächsischen Freiberg und im thüringischen Arnstadt zu übernehmen.

Chancen auf Einigung höher als Scheitern
Nach dem jetzigen Stand der Verhandlungen könnten 450 Beschäftigte in die erwerbende neu zu gründende Gesellschaft übernommen werden. Gleichzeitig wird verhandelt, ob den weiteren rund 1200 Beschäftigten an diesen beiden Standorten der Eintritt in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft angeboten werden kann. „Mit dieser Lösung würden wir die Möglichkeiten in einem vorläufigen Insolvenzverfahren weitgehend ausschöpfen, um den Interessen der beteiligten Gläubiger gerecht zu werden und eine dann doch signifikante Zahl von Arbeitsplätzen zu erhalten“, so Piepenburg. Er ergänzt, dass er die Chancen auf eine kurzfristige Einigung mit den Interessenten höher einschätzt als ein Scheitern. : „Diese Chance kann ich niemandem verwehren und deswegen werden wir die allgemein für diese Woche erwarteten Entscheidungen aufschieben.“

Dem bislang besprochenen Konzept des möglichen Erwerbers entsprechend würden zur erwarteten Eröffnung der Insolvenzverfahren am 1. August 2017 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Holdinggesellschaft am Standort Bonn bis auf eine kleine Abwicklungsmannschaft unwiderruflich freigestellt werden müssen (siehe ee-news.ch vom 18.07.2017 >>). Die Finanzierung einer Transfergesellschaft oder von Kurzarbeit für die Holdingmitarbeiter hat sich nicht ergeben.

Text: Solarworld AG

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