Das Gericht hat die vorläufige Insolvenzverwalterin mit Beschluss vom 10. Februar 2016 beauftragt, das Vermögen des Unternehmens zu sichern. Zudem soll sie klären, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für die Fortführung des Unternehmens bestehen. Die Löhne und Gehälter der rund 650 Beschäftigten sind während des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Die Anmeldung von Forderungen ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich Anfang Mai 2016) möglich. Gläubiger werden gebeten, vor diesem Zeitpunkt keine Forderungen anzumelden.
Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV) schreibt in einer Stellungnahme bezüglich der Insolvenz des Pelletproduzenten German Pellets: „Deutschland ist aufgrund seiner großen Holzvorräte und der in den Sägewerken in grossen Mengen anfallenden Sägespäne weiterhin für die Pelletherstellung prädestiniert. Dafür stehen zahlreiche leistungsfähige Pelletwerke an 55 Standorten“, betont DEPV-Vorsitzender Andreas Lingner. Weltweit würden neben den USA und Kanada in Deutschland die meisten Holzpresslinge erzeugt. Die Versorgung mit Pellets sei daher gesichert.
Siehe auch Meldung betreffend German Pellets vom 1.2.16 auf pelletpreis.ch >>
Text: German Pellets
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