Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht.
Auch Freiflächenanlagen möglich
Auch in dieser Runde besteht die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerland- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten der Länder Baden-Württemberg und Bayern abzugeben. Diese Erweiterung der Flächen in Süddeutschland hat in der letzten Runde zu einem erhöhten Wettbewerb geführt, die Kontingente sind noch nicht ausgeschöpft: Für Baden-Württemberg sind Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 90 Megawatt möglich, in Bayern sind noch bis zu zwölf Zuschläge erlaubt.
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Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNA)
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