Laut BSW-Solar sollte die Förderung auch dann gewährt werden, wenn ein Mieter vom Dach seines Vermieters eines benachbarten Gebäudeensembles mit Solarstrom versorgt werden will. ©Bild: BSW-Solar

Solarwirtschaft: Deutsches Mieterstrom-Gesetz nachbessern

(BSW-Solar) Die Solarwirtschaft begrüsst den Gesetzesentwurf zur Förderung der Vor-Ort-Versorgung von Mietern mit Solarstrom in Deutschland, drängt aber auf Nachbesserungen. Das deutsche Bundeswirtschaftsministerium hat am 20. März einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die gegenwärtige Benachteiligung von Mietern bei der Nutzung von Solarstrom noch in dieser Legislaturperiode beseitigen soll.


Die Bedingungen für Photovoltaik-Investitionen hatten sich in den letzten Monaten in Deutschland spürbar aufgehellt, Mieter konnten davon jedoch bislang kaum profitieren, da sie überproportional mit den Kosten der Energiewende belastet werden. Mit der jüngsten Regierungsinitiative soll sich das nun ändern.

Nachbesserungen erforderlich
Nach Einschätzung des deutschen Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) ziele der Gesetzesentwurf in die richtige Richtung. Um möglichst viele Mieter in den Genuss preiswerten Solarstroms kommen zu lassen, müsse der Referentenentwurf aber an mehreren Stellen nachgebessert werden. So sollten nach Verbandssicht Betreiber kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten für diese unverhältnismässig, wenn sie z.B. Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen.

Nicht nachvollziehbar sei auch, warum solarer Mieterstrom nur förderwürdig werden solle, wenn er auf dem gleichen Gebäude geerntet wird, in dem der belieferte Mieter wohnt bzw. arbeitet. Vielmehr sollte die Förderung nach BSW-Empfehlungen auch dann gewährt werden, wenn z.B. ein Mieter vom Dach seines Vermieters eines benachbarten Gebäudeensembles mit Solarstrom versorgt werden will und dabei das öffentliche Stromnetz nicht genutzt werde. Hier böte sich die Definition des "räumlichen Zusammenhangs" an, wie sie z.B. im Stromsteuergesetz von der Bundesregierung bereits genutzt werde.

Summenzählermodell vorschreiben
Schliesslich sei es für eine erfolgreiche Breitenanwendung notwendig, das sogenannte Summenzählermodell – als ein in der Praxis bereits erprobtes Messverfahren – für die Abrechnung von Mieterstrommodellen verpflichtend vorzuschreiben. Die Entscheidung über den Einsatz des vereinfachten Messverfahrens dürfe nicht von den Verteilnetzbetreibern bzw. den grundzuständigen Messbetreibern abhängig gemacht werden.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft: "Es ist höchste Zeit, dass auch Mieter von preiswerten Solarstromangeboten profitieren können. Lokal erzeugter Solarstrom schont das Klima und verringert den Bedarf an neuen Stromleitungen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele müssen wir Solarenergie endlich auch in den Innenstädten in relevantem Umfang ernten können."

Der BSW-Solar erwartet, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes Stadtwerke solaren Mieterstrom als Möglichkeit der Kundenbindung für sich entdecken werden. Wünschenswert sei aber auch, dass Wohnungsunternehmen ihre Steuerprivilegien für die Vermietung von Wohnraum im Falle einer Versorgung von Mietern mit Ökostrom künftig nicht verlieren. Auch hier bestünde noch Nachbesserungsbedarf.

Finanziell von Energiewende profitieren
"Das Mieterstromgesetz kann dafür sorgen, dass die Akzeptanz für die Energiewende nicht nur bei Millionen von Mietern, sondern auch bei der Energie- und Wohnungswirtschaft weiter steigt. Sie alle können mit Hilfe lokal erzeugten Mieterstroms auch finanziell von der Energiewende profitieren", so Körnig. Der BSW unterstützt die Branche bei der Initiierung von Mieterstrom-Tarifen und hat mit Hilfe der EU erst jüngst einen Mieterstrom-Leitfaden erstellt, der unter dem Infoportal sonneteilen.de kostenfrei heruntergeladen werden kann.

Hintergrund
Solare Mieterstromangebote werden bislang – anders als z. B. selbst genutzter Solarstrom im Eigenheim - mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rd. 7 Cent belastet, was sie weitgehend unattraktiv macht. Dies wurde von Vertretern der Bundesländer, von Mieter- und Verbraucherschützern sowie der Wohnungswirtschaft in der Vergangenheit wiederholt kritisiert. Auch Stadtwerke und die Solarwirtschaft forderten mehrfach einen Abbau dieser Investitionsbarriere oder zur Kompensation dieser Belastung alternativ eine Mieterstrom-Förderung analog der Kraftwärmekopplung. Mit der jetzt von der Bundesregierung geplanten Förderung könnte diese Hürde für die Nutzung der Solarenergie zumindest teilweise beseitigt werden.

Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

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