Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen erhalten anstelle der kostendeckenden Ein-speisevergütung (KEV) neu einen einmaligen Beitrag an ihre Investitionen. Das sieht die neue Energieverordnung vor, welche der Bundesrat gut geheissen hat. Die Verordnung regelt zudem Details zu den Einmalvergütungen und zum Eigenverbrauch. Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 10 kWp erhalten neu keine KEV mehr, sondern eine Einmalvergütung (EIV), die maximal 30 % der Investitionskosten einer Referenzanlage beträgt. Ist die Anlage grösser aber unter 30 kWp, kann man zwischen KEV und Einmalvergütung wählen.
Minergie ändert Praxis
In diesem Kontext passt Minergie die Anrechenbarkeit von Photovoltaik-Strom in seinen Nachweisen an. Ab dem 1. Januar 2016 wird Strom aus Photovoltaik-Anlagen ≥ 30 kWp mit KEV und mit Eigenverbrauch in allen Minergie-Nachweisen anrechenbar sein. Ohne Eigenverbrauch bleibt der Strom allerdings nicht anrechenbar. Ebenfalls ab dem 1. Januar 2016 wird an Solarstrombörsen gehandelter Strom anrechenbar sein.
Bereits seit dem 1. Januar 2014 kann Strom aus PV-Anlagen mit Einmalvergütung (EIV) bei allen Minergie-Standards angerechnet werden. Dies gilt ebenfalls für Strom aus PV-Anlagen ohne EIV und ohne KEV (< 2 kWp oder ohne Förderung). Im sämtlichen Standards weiterhin nicht anrechenbar ist Strom aus PV-Anlagen mit KEV ohne Eigenverbrauch und mit KEV mit Eigenverbrauch bei Anlagen von 10 bis 30 kWp.
Übersicht Anrechenbarkeit PV-Strom in Textform
- Strom aus PV-Anlagen mit Einmalvergütung (EIV) ist in den Nachweisen Minergie, Minergie-P und Minergie-A (alle Standards Neubau und Modernisierung) anrechenbar. (in Kraft)
- Strom aus PV-Anlagen ≥ 30 kWp mit kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) und mit Eigenverbrauch wird ab 01.01.2016 in den Nachweisen Minergie, Minergie-P und Minergie-A (alle Standards Neubau und Modernisierung) anrechenbar sein.
- Strom aus PV-Anlagen mit kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) ohne Eigenver-brauch und mit kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) mit Eigenverbrauch von 10 bis 30kWp ist in sämtlichen Minergie-Nachweisen nicht anrechenbar. (in Kraft)
- Strom aus PV-Anlagen ohne Einmalvergütung (EIV) und ohne kostendeckende Einspei-severgütung (KEV) ist in den Nachweisen Minergie, Minergie-P und Minergie-A (alle Standards Neubau und Modernisierung) anrechenbar. (in Kraft)
- An Solarstrombörsen gehandelter Strom wird ab 01.01.2016 anrechenbar sein.
Bedingung: Die Photovoltaik-Anlage ist fest auf oder am Gebäude und/oder zugehörigen Nebenbauwerken installiert.
Tabellarische Darstellung der Bedingungen:
Für PV-Anlagen mit |
|||||
Neubau und Modernisierung |
Einmalvergütung 2 – 30 kWp |
kostendeckender Einspeisevergütung KEV ohne Eigenverbrauch |
kostendeckender EinspeisevergütungKEV, ≥ 30kWp, mit Eigenverbrauch |
kostendeckender Einspeisevergütung KEV, 10 - 30kWp, mit oder ohne Eigenverbrauch |
ohne EIV ohne KEV |
Minergie |
ja |
nein |
ab 1.1.16 |
nein |
ja |
Minergie-P |
ja |
nein |
ab 1.1.16 |
nein |
ja |
Minergie-A |
ja |
nein |
ab 1.1.16 |
nein |
ja |
Matrix Anrechenbarkeit PV-Strom:
Anlagen-grösse |
Vergütungsmodell |
Eigenstrom-verbrauch |
Anrechenbar |
In Kraft per |
< 2 kWp |
Keine Vergütung |
- |
ja |
seit immer |
(grösser-gleich) < 10 kWp |
Einmalvergütung EIV |
Ja |
ja |
01.01.2014 |
Nein |
ja |
01.01.2014 |
||
(kleiner-gleich) 10kWp, < 30 kWp |
Einmalvergütung EIV |
Ja |
ja |
01.01.2014 |
Nein |
ja |
01.01.2014 |
||
Kostendeckende |
Ja |
nein |
seit immer |
|
Nein |
nein |
seit immer |
||
(grösser-gleich |
Kostendeckende |
Ja |
ja |
01.01.2016 |
Nein |
nein |
seit immer |
||
Keine Vergütung |
- |
ja |
seit immer |
|
Solarstrombörse |
- |
ja |
01.01.2016 |
Text: MINERGIE®
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