Die deutsche Biokraftstoffindustrie rechnet für das Jahr 2015 mit einem Absatzeinbruch in Deutschland, sollte es bei dem heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf für die zukünftige Biokraftstoffgesetzgebung bleiben.

Deutschland: Biokraftstoffindustrie auf dem Prüfstand

(VDB) Die deutsche Regierung hat im Rahmen einer Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen, dass die zukünftige Biokraftstoffförderung geändert wird. Geht es nach dem Kabinett, kommt es ab 2015 nicht mehr auf die Menge an Biokraftstoffen an, sondern auf die Einsparung von  Treibhausgasemissionen.


Die deutsche Biokraftstoffindustrie rechnet für das Jahr 2015 mit einem Absatzeinbruch in Deutschland, sollte es bei dem heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf für die zukünftige Biokraftstoffgesetzgebung bleiben. In der Folge wird der Verbrauch von fossilem Erdöl steigen. „Die jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzesänderung fällt zwar besser aus als zunächst befürchtet, ist aber in wesentlichen Punkten weiter unzureichend“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).

3.5% Senkung
Bisher wurden Biokraftstoffe gefördert, indem ein bestimmter Anteil des in den Verkehr gebrachten Kraftstoffs Biokraftstoff sein musste. Ab dem Jahr 2015 kommt es nicht mehr auf die Menge an Biokraftstoffen an, sondern auf die Einsparung von  Treibhausgasemissionen, die von der Mineralölindustrie dadurch erreicht wird, dass sie Biodiesel und Bioethanol einsetzt. Zunächst war lediglich eine Senkung der Emissionen um drei Prozent vorgesehen, das Kabinett hat sich heute auf 3.5 Prozent geeinigt. Um einen Absatzeinbruch für Biokraftstoffe zu vermeiden, hatte die Biokraftstoffindustrie eine  Treibhausgaseinsparung von vier Prozent gefordert. Deutschland ist in der Europäischen Union das einzige Land, das in der Biokraftstoffförderung diesen vollständigen Wechsel vornimmt. Der Kabinettsbeschluss wird im Herbst im Bundestag behandelt.

Angst vor billigen Biotreibstoffen mit falschen Angaben
Durch die neue Regelung wird die Treibhausgaseinsparung eines Biokraftstoffs zum preisbestimmenden Merkmal. Deshalb haben die Biokraftstoffproduzenten in Deutschland grosse Anstrengungen unternommen, um Biodiesel und Bioethanol herzustellen, die noch geringere Emissionswerte haben. Schliesslich werden diese optimierten Biokraftstoffe auch einen höheren Preis am Markt erzielen. Die deutschen Produzenten befürchten jedoch, dass sich dies nicht auszahlt, weil Biokraftstoffe mit falschen, zu hohen Angaben zur Treibhausgasreduktion den deutschen Markt ab dem Jahr 2015 überschwemmen. Deshalb fordern die Biokraftstoffhersteller, dass zusätzlich zu der bereits bestehenden Überprüfung der Nachhaltigkeit die Kontrollen der Treibhausgasreduktion deutlich verschärft werden. „Ohne entsprechende Kontrollen ist die Vorgabe für die Minderung der Treibhausgasemissionen anfällig für falsche Angaben“, sagte Baumann.

Kontrollen im Gesetz regeln
Er forderte, dass besondere Kontrollen des Treibhausgaswertes für den deutschen Markt in einer Verordnung geregelt werden. „Kommt das Gesetz so, wie es der Entwurf jetzt vorsieht, dann steigen die Emissionen im Verkehrssektor, der Biokraftstoffeinsatz sinkt, und Deutschland verliert ein weiteres Stück seiner Energieunabhängigkeit. So würde aus der gewünschten Dekarbonisierung eine Karbonisierung“, sagte Baumann. Unverständlich sei zudem, dass Biokraftstoffe aus Tierfetten mit einem besonders niedrigen Treibhausgasausstoss in Deutschland nicht auf die Treibhausgasreduzierung angerechnet werden dürfen.

Zum Gesetzesentwurf >>

Hintergrund
Das deutsche Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf der 12. Änderung des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Darin ist auch die zukünftige Biokraftstoffförderung geregelt. Mit der Treibhausgasquote wird die europarechtliche Vorgabe aus der Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Fuel Quality Directive – FQD) in nationales deutsches Recht übertragen. Für die Biokraftstoffpolitik ist neben der FQD auch die Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED) relevant.

Der Kabinettsentschluss sieht in den kommenden Jahren folgende Treibhausgaseinsparungen vor: 2015: 3.5%; 2017: 4%; 2020: 6%

Möglicher Verfahrensablauf:
Kabinettsbeschluss: 16.07.
Bundestag (1. Lesung): 11.09.
Bundesrat (1. Lesung): 19.09.
Gegenäusserung Kabinett: 01.10.
Bundestag (2. Lesung): 09.10.
Bundesrat (2. Lesung): 07.11.

Text: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB)

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