Das Fachgremium informiert über neue KEV-Tarife für Photovoltaikanlagen. ©Bild: Helvetic Energy

Helvetic Energy: Fachgremium informiert über neue KEV-Tarife für Photovoltaikanlagen

(PM) Der Bundesrat hat die KEV-Tarife ab 2014 festgelegt. Das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) weicht von der im August vorgeschlagenen extremen Kürzung der Einspeisetarife für Photovoltaik ab.


Das bisherige System KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) stellt eine attraktive Möglichkeit zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen dar. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind aber begrenzt, so dass derzeit rund 28‘134 Anlagen auf der Warteliste stehen. Neben der Einspeisevergütung sind künftig alternativ Einmalzahlungen für kleine PV-Anlagen vorgesehen. Während der nächsten 3 Jahre werden pro Jahr 4‘000 Anlagen der KEV-Warteliste abgebaut. Die Einmalzahlung für Photovoltaik-Kleinanlagen steht ab kommendem April nahezu unbegrenzt zur Verfügung.

Die Änderung der Energieverordnung (EnV) bedeutet für PV-Anlagenbetreiber:

  • Verkürzung der Förderdauer von 25 auf 20 Jahre
  • Eigenverbrauch zulässig, die effektive Einspeiseenergie wird vergütet
  • Anlagen <10 kW erhalten eine Einmalzahlung (Höhe noch in der Vernehmlassung)
  • Zwischen 10 und <30 kW hat der Anlagenbetreiber das Wahlrecht auf Einmalzahlung oder Einspeisevergütung
  • Keine automatische jährliche Absenkung der Vergütungssätze mehr

Argumente für eine Photovoltaikanlage
Besitzer einer Solaranlage leisten jenseits aller Wirtschaftlichkeit einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende. Als Photovoltaik-Kraftwerkbesitzer macht man sich unabhängig von bevorstehenden Strompreissteigerungen – der ökologische Mehrwert des nicht selbst verbrauchten Stroms kann gegebenenfalls gewinnbringend verkauft werden. Zudem steigern Anlagenbesitzer den Wert ihrer Immobilie mit einer optimal realisierten Photovoltaik-Anlage.

Die bisherige Förderung mit «Handbremse» wird gelöst und über 28‘000 Anlagen auf der Warteliste können in den folgenden Jahren von der neuen Förderung profitieren. Die neue KEV gilt für die gesamte Schweiz und man kann davon ausgehen, dass die lokalen Fördermassnahmen in Zukunft hinfällig werden.

Bauherren von Kleinanlagen entlastet
Bauherren von Kleinanlagen werden mit Einmalzahlung an ihre Investition entlastet. Mit der Verwendung des Stroms aus ihrer Eigenproduktion, helfen sie insbesondere bei Spitzenlasten, das Stromnetz zu entlasten. Auch grössere Anlagen sind mit dem neuen System der Einmalzahlung wirtschaftlich. In der Regel ist die Investition nach einer Betriebsdauer von etwas über 20 Jahren amortisiert, wobei unsere Umwelt vom 1. Tag an entlastet wird.

Stellt die Politik nun auch die Weichen für die Förderung im Bereich der Solarwärme, sind die Grundlagen zur Energiewende geschaffen.

Informationen über neue KEV-Tarife >>

Text: Helvetic Energy

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