Nachstehend der wortgetreue Text aus dem Schreiben vom ESTI, datiert vom 19.9.2013:
Installationsbewilligung bei Photovoltaikanlagen
Generell sind Eigenversorgungsanlagen nach Art. 2 Abs. 1 Bst. c der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) elektrische Installationen. Dazu gehören auch Photovoltaikanlagen. Um diese zu installieren, braucht es nach Art. 6 NIV eine Installationsbewilligung vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI. Installationsarbeiten können nicht an Dritte delegiert werden, siehe auch Publikation im Bulletin Electrosuisse/VSE 08/2012.
Die Abgangsleitungen vom PVA-Array (PVA-Stromerzeugungsbaueinheit) zu den Wechselrichtern sind immer durch den Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung nach Art. 7 oder 9 NIV oder einer eingeschränkten Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen gemäss Art. 14 NIV zu installieren. Der Inhaber der Bewilligung führt die Schlusskontrolle der Photovoltaikanlage durch. Je nach Bewilligung wird entweder ein Sicherheitsnachweis über die ganze Installation ausgestellt oder es erfolgt ein Eintrag im Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten.
Keine Installationsbewilligung ist für das Montieren der Unterkonstruktion und der Solarmodule notwendig. Für das Zusammenstecken von PV-Modulen (Solarmodule) mit fertig konfektionierten, steckbaren Strangkabeln (Verbindung zwischen PV-Modulen) ist ebenfalls keine Installationsbewilligung notwendig.
Instruktion nötig
Damit dürfen beispielsweise Dachdecker, Spengler, Zimmerleute und andere Facharbeiter Solarmodule verlegen und zusammen stecken. Ergänzend erwähnt sei hier, dass es dazu an den Modulen berührungsgeschützte Stecker braucht und die Personen, die die Montage ausführen, gut instruiert sein müssen. Insbesondere müssen sie genau wissen, welche Module wie zusammengesteckt werden und wo der String an das Stringanschlusskabel angeschlossen sein muss. Hierzu ist ein vollständiger Stringplan notwendig. Der Elektroinstallateur kontrolliert anschliessend die Modulverschaltung mittels Messung der Stringspannung. Erst wenn diese korrekt ist, dürfen die Strings parallel geschaltet und an den Wechselrichter angeschlossen werden.
Text: Swissolar
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