Generell empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland, Häuser mit Solaranlagen, deren Solargeneratoren nicht oberhalb der Überflutung abzuschalten sind, durch einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe des Generators abklemmen zu lassen. Bild: TÜV Rheinland

Flutkatastrophe: Risiken von PV-Anlagen bei sinkendem Wasser

(TÜV) Auch wenn das Stromnetz abgeschaltet ist, sollten Besitzer von Häusern mit PV-Anlage, die von der Flut betroffen sind, dringend beachten: Solange Licht auf die Module fällt und sich der Wechselrichter sowie der Netzanschluss im Keller oder anderen überfluteten Hausbereichen befindet, besteht für Menschen das Risiko eines Stromschlages oder einer Knallgasexplosion.


Darauf weisen die Fachleute von TÜV Rheinland hin. „Wichtigste Regel ist deshalb: Solange die Installationen der Solaranlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume niemals betreten werden“, betont Willi Vaassen, Experte von TÜV Rheinland.

Gleichspannungsleitungen
noch unter Strom
Befinden sich Anschlusskasten und Wechselrichter der Solaranlage unter Wasser, nie den Anlagen nähern. Denn sie stehen automatisch unter Spannung, sobald Licht auf die Photovoltaik-Module fällt. „Einzige Ausnahme sind Anlagen, die über einen separaten Schalter stillgelegt werden können, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet“, so Vaassen. Zwar werde das Wechselstromnetz vom Energieunternehmen bei Flutkatastrophen abgestellt. Aber die Gleichspannungsleitungen und Anschlusspunkte zwischen den Photovoltaik-Modulen auf dem Dach des Hauses und dem Wechselrichter stehen bei Lichteinfall weiter unter Spannung.


Offenes Feuer vermeiden und Räume gut lüften
Eine weiteres Risiko besteht, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht: An den Verbindungen der Solaranlagen können – abhängig von der Sonneneinstrahlung – Ströme zwischen Plus- und Minuspol durch das Wasser fliessen. Dieser Strom ist in der Lage, elektrolytische Vorgänge auszulösen. Das heisst: Das Wasser wird in Wasser- und Sauerstoff gespalten. Willi Vaassen: „Sammelt sich Wasserstoff in schlecht gelüfteten Räumen, steigt das Explosionsrisiko, sobald eine Zündquelle ins Spiel kommt. Deshalb ist das wichtigste, bei beginnenden Aufräumarbeiten offenes Feuer unbedingt zu vermeiden und die Räume sofort sehr gut zu lüften.“

Hilfe von ausgebildeten Elektrikern

Generell empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland, Häuser mit Solaranlagen, deren Solargeneratoren nicht oberhalb der Überflutung abzuschalten sind, durch einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe des Generators abklemmen zu lassen. Beim Sinken der Flut und Beginn der Aufräumarbeiten sollten die Anlagen zunächst von ausgebildeten Elektrikern und Installateuren kontrolliert werden – idealerweise von Mitarbeitern des Betriebs, der die Anlage errichtet hat. Diese können mögliche Gefahren schnell ausschliessen und notfalls die Anlage fachmännisch stilllegen, bis die elektrischen Anlagen trockengelegt und auf Schäden kontrolliert worden sind.

Bei Brand und Überflutung

TÜV Rheinland hat bereits 1985 im Labormassstab mit der technischen Prüfung von Solarkomponenten begonnen. Das Expertennetzwerk von TÜV Rheinland für die Solarbranche umfasst heute knapp 300 Fachleute in acht Laboratorien weltweit. Gemeinsam mit dem Fraunhofer ISE und weiteren Partnern führt TÜV Rheinland bis 2014 ein Forschungsprojekt zum vorbeugenden Brandschutz sowie Risiken im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen durch. Das Projekt wird in Teilen gefördert vom Bundesumweltministerium. Es soll dazu beitragen, die Sicherheit von Photovoltaik-Systemen in Bezug auf allgemeine Brandrisiken weiter zu optimieren. Andererseits geht es um das Ziel, insbesondere Rettungskräfte und Feuerwehren noch mehr Sicherheit im Einsatz bei Objekten mit Photovoltaik-Anlagen zu geben. Dies gilt auch für Risiken im Zusammenhang mit Überflutungen und Wasser. Hierzu wurden bereits 2011 neue Versuche erfolgreich durchgeführt. Sie haben bestätigt, dass die derzeit geltenden Sicherheitsabstände zum Schutz der Einsatzkräfte grundsätzlich ausreichend sind. Informationen auch unter www.pv-brandsicherheit.de im Internet.

Text: TÜV Rheinland

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