UREK: Erleichterter Bau von Solaranlagen

(ee-news.ch) Die Fesseln der Solarenergie sollen auch in der Schweiz gelockert werden: Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK) will den Bau von Solaranlagen erleichtern. Neu sollenAnlagen auf Hausdächern in der Regel nicht mehr bewilligungs-, sondern nur noch meldepflichtig sein.



Im Rahmen der Beratungen zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes befasst sich die Nationalratskommission mit Solaranlagen. Dabei sprach sie sich für einen flexibleren gesetzlichen Rahmen aus. Solaranlagen sollen keiner Bewilligung bedürfen, wenn sie die übrige Dachfläche in der Höhe um höchstens 20 Zentimeter überragen. Seitlich dürfen die Anlagen das Dach nicht überragen.

Nutzen von Solarenergie überwiegt Ästhetik
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sollen Solaranlagen nur der zuständigen Behörde gemeldet werden müssen. Die Kommission sprach sich mit 17 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich für die neue Lösung zugunsten der Solarenergie aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Das Interesse an der Nutzung der Solarenergie gehe ästhetischen Anliegen vor, hält die Kommission fest. Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder wollte indes weniger weit gehen. Sie beantragt dem Nationalrat, für Solaranlagen statt gar kein lediglich ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren ohne öffentliche Auflage einzuführen.


Keine Solaranlagen an Kultur- und Naturdenkmälern

Nicht erlaubt sind jedoch Anlagen, die Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigen. Gemäss geltendem Recht müssen jedoch bereits jetzt in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen bewilligt werden. Bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes wollte der Bundesrat an dieser Formulierung nichts ändern. Der Ständerat pocht aber darauf, genauer zu definieren, was «integriert» bedeute. Demnach müssten Solaranlagen dach-, first- und seitenbündig oder ganzflächig ins Dach integriert sein.

Weiter hat der Ständerat präzisiert, welche Bauten als Kulturdenkmäler gelten. Solaranlagen sollen an solchen Bauten erlaubt sein, wenn sie diese nicht «wesentlich» beeinträchtigen. An Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung dagegen sollen nach dem Willen des Ständerates grundsätzlich keine Solaranlagen angebracht werden dürfen.

Text: ee-news.ch, Quelle: SDA und verschiedene Tageszeitungen

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2 Kommentare

Schön oder nicht schön

Darüber lässt sich schön streiten. Wenn die Bürokraten aber weiterhin so kompliziert bleiben, bringen wir die AKWs nie weg oder bleiben von Gas und Öl abhängig. Lieber etwas weniger schön, dafür eine saubere Luft und Umwelt. Solar macht auch keinen Lärm.

Thomas Leitlein

Es ist wichtig endlich Planungssicherheit und sozialen Fortschritt zu beachten. Technische Lösungen und administrativer Aufwand stehen in keinem vernünftigen Verhältnis, so die bisherige Praxis. Ausländische Lösungen sind viel innovativer und schaffen so Arbeitsplätze an der richtigen Stellen, nämlich in der Montage und Produktion und nicht in der Verwaltung. Weitere Schritte sind die obligatorische Nutzung der Sonne an Neubauten.
Das wäre jetzt ein notwendiger Schritt in Richtung glaubwürdiger Energiestrategie.
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