Der Önip stellt klar, dass die im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (Eag) festgelegten Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren nicht ausreichen. Für die Windkraft muss der Ausbau zumindest auf 21 TWh angehoben werden. ©Bild: IG Windkraft

Österreich: Netzentwicklungsplan zeigt höheren Windkraftbedarf auf

(PM) Der am 8. April vorgestellte österreichische Netzinfrastrukturplan (Önip) zeigt auf, dass die Zielsetzungen für den Ausbau der Windkraft deutlich angehoben werden müssen. „Die IG Windkraft begrüsst die Veröffentlichung des Önip, denn ein strukturierter Umbau des Stromnetzes ist wesentlich für das Gelingen der Energiewende“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Mit einer vorgeschlagenen Windkrafterzeugung von 21 TWh bis 2030 ist die Grössenordnung des Ausbaus beinahe dort, wo sie sein sollte.“


Die IG Windkraft weist seit Längerem auf eine Ausbaunotwendigkeit von 25 TWh bis 2030 hin, damit die Klimaziele erreicht und die Standortsicherheit für die Wirtschaft gesichert werden können. Der österreichische Netzinfrastrukturplan (Önip) skizziert, wie sich die Netzinfrastruktur für die Energiewende in den nächsten 15 Jahren verändern und entwickeln muss.

Ausbau-Ziele sind anzuheben
Der Önip stellt auch klar, dass die im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (Eag) festgelegten Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren nicht ausreichen. Für die Windkraft ist im Eag ein Ausbau von 10 TWh bis 2030 festgelegt. Der Önip stellt aber klar, dass diese Grössenordnung deutlich zu niedrig ist und zumindest auf 21 TWh angehoben werden muss. „Diese Ziele im Önip kommen der tatsächlichen Ausbaunotwendigkeit schon sehr nahe“, bemerkt Moidl: „Mit 150 Windrädern und 1000 MW Windkraftausbau pro Jahr könnten 2030 nach unserer Einschätzung sogar 25 TWh erreicht werden. Voraussetzung dafür sind allerdings passende Rahmenbedingungen, die auf der Ebene der Länder leider zum Grossteil noch immer fehlen.“

Elwg muss rasch folgen
Damit der Netzausbau in Österreich auf gute Beine gestellt werden kann, fehlt nun noch der Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (Elwg). Dieses ist die rechtliche Grundlage der Stromwirtschaft und wird den derzeitigen Bedürfnissen in der gültigen Fassung bei Weitem nicht gerecht. Darüber hinaus sollten gesetzliche Anforderungen aus Vorgaben der europäischen Gesetzgebung bereits seit Jahren umgesetzt sein. „Wir hoffen, dass das Elwg noch vor dem Sommer im Parlament mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird“, bemerkt Moidl: „Dieses Gesetz ist die Grundlage für die Stromwirtschaft, auf die die gesamte Branche seit Längerem dringend wartet.“

Text: IG Windkraft

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