Derweil sind seit 2012 30 von 36 Abstimmungen in Gemeinden und Kantonen zu konkreten Windenergieprojekten gutgeheissen worden. Bild: Suisse Eole

Suisse Eole: Kantone und Gemeinden lehnen fixe Abstände zwischen Windrädern und Wohngebäuden ab

(Suisse Eole) In der lauten Diskussion der Windkraftgegner über Abstandsvorschriften wird kaum thematisiert, dass sich bisher mehrere Kantone, aber auch einige Gemeinden, an Konsultativabstimmungen explizit gegen Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohngebäuden ausgesprochen haben. Derweil sind seit 2012 30 von 36 Abstimmungen in Gemeinden und Kantonen zu konkreten Windenergieprojekten gutgeheissen worden. (Texte en français >>)


Die Gemeinden Glarus-Nord/Niederurnen im Kanton Glarus, Krinau und Wattwil im Kanton St. Gallen sowie Rickenbach,Zollikon und Mettmenstetten im Kanton Zürich haben gegen fixe Abstände von Windrändern zu Wohnhäusern gestimmt. Auch die Kantonsparlamente in Luzern, St. Gallen, Zürich, Thurgau, Bern, Aargau, Baselland, Graubünden und Waadt haben Vorstösse zu Mindestabständen versenkt.

Konsultativabstimmungen zum Thema Windenergie sind ein erprobtes Mittel von Windkraftgegnern, um gegen Windenergie Stimmung zu machen. Der Bevölkerung wird unbegründet Angst gemacht, dass sie ohne solche Abstandsregelungen durch mögliche Windparks mit starkem Lärm, Schattenwurf und Lichtemissionen belastet wird.

Nicht erforderlich und auch nicht zielführend
In der Schweiz bemisst sich der Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden und Siedlungen insbesondere nach den Anforderungen der Lärmschutzverordnung sowie weiteren strengen gesetzlichen Vorgaben. Da die Verbreitung der Geräusche sowie des Schattens von der Topographie abhängig sind, sind fixe Abstandsregelungen nicht zielführend. Nur die oben erwähnten gesetzlich verankerten Vorschriften stellen wirklich sicher, dass bei jedem Windenergieprojekt ein ausreichender Abstand zu Wohngebäuden gewährleistet wird. Die Forderung nach fixen Abstandsregeln verhindert oder verzögert deshalb primär den Bau von Windparks. Dies ist auch ein Grund, wieso pauschale Abstandsregelungen in zahlreichen Kantonen gegen kantonale Bau- und Zonenordnung verstossen und somit rechtlich gar nicht zulässig sind (siehe auch Behördenseminar von Dezember 2024 in Bern).

Die Akzeptanz steigt mit der Erfahrung
Eine deutliche Mehrzahl der Anwohnenden von Windenergieanlagen fühlt sich durch sie nicht gestört. Auf dem Mont Crosin im Berner Jura, auf dem Gütsch oberhalb von Andermatt oder in der Biosphäre im Entlebuch wurden weitere Windenergieanlagen neben bereits bestehenden gebaut, ohne dass es Einsprachen gab. Das zeigt: Je besser Menschen Windenergie kennen, umso positiver sind sie ihr gegenüber eingestellt.

Im Juni 2021 hat zum Beispiel die Bevölkerung der Dörfer Corgémont und Cortébert im Berner Jura dem Windparkprojekt Jeanbrenin mit über 90 % Ja-Stimmen zugestimmt. Die Gemeinden liegen unmittelbar neben dem Windpark Juvent. In Charrat im Wallis, wo bereits eine Windenergieanlage Strom produziert, hat die Bevölkerung zweimal einer Erweiterung um 2 Anlagen zugestimmt, das letzte Mal 2016 mit 66 % Ja-Stimmen.

Text: Suisse Eole

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