Dank der Schutz- und Nutzungsplanung kann das Wasserkraftwerk jährlich 2.7 GWh mehr Energie produzieren.

Wasserkraftwerk Dala: Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplanung

(BFE) Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 die vom Kanton Wallis eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für die Dala und deren Zuflüsse genehmigt. Die Konzessionsgemeinden und der Kanton Wallis haben die Schutz- und Nutzungsplanung erarbeitet, weil die Konzession des Kraftwerks Dala erneuert werden muss.


Das Kraftwerk Dala ist seit 1909 in Betrieb, die Konzession ist abgelaufen. Im Rahmen der Erneuerung der Konzession haben die betroffenen Gemeinden Albinen, Inden, Leuk, Leukerbad und Varen eine Schutz- und Nutzungsplanung erarbeitet (siehe Kasten). Der Kanton Wallis hat sie dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt, dieser hat sie am 18. Dezember 2013 genehmigt. Dank der Schutz- und Nutzungsplanung kann das Wasserkraftwerk jährlich 2.7 GWh mehr Energie produzieren.

Bei der Dala sowie den genutzten Zuflüssen des rechtsseitigen Einzugsgebietes sieht der Schutz- und Nutzungsplan eine Mehrnutzung mit tieferen Restwassermengen vor. Die landschaftlichen Ansprüche und die gewässerökologischen Funktionen werden dennoch gewahrt.

Als ökologische Ausgleichsmassnahme für die Mehrnutzung werden an der Dala verschiedene gewässerökologische Aufwertungen vorgenommen. Zudem wird auf die Wasserkraftnutzung der linksseitigen Zuflüsse Dorbu-, Lirschi- und Miligraben in der Gemeinde Albinen ganz verzichtet.


Schutz- und Nutzungsplanung gemäss Gewässerschutzgesetz
Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen eine Mindestrestwassermenge in Flüssen verbleiben muss, welche die Erhaltung der natürlichen Funktionen des Gewässers (z.B. Lebensraum für Flora und Fauna, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) gewährleistet. In gewissen Fällen können die Kantone Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Bedingung dafür ist jedoch, dass geeignete Ausgleichsmassnahmen getroffen werden. In diesem Fall müssen das Ausmass der Mehrnutzung sowie die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen in einer Schutz- und Nutzungsplanung festhalten werden. Diese Planung, die vom Bundesrat genehmigt werden muss, regelt die Restwassermengen sowie die notwendigen Ausgleichsmassnahmen in den betroffenen Oberflächengewässern.


Karte Perimeter Schutz- und Nutzungsplanung Kraftwerk Dala AG >>

Text: Generalsekretariat UVEK

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