Grosse Teile der Wirtschaftsforste in Deutschland sind in Folge des fortschreitenden Klimawandels in schlechtem Zustand. Windenergieanlagen sind eine Möglichkeit, den Umbau der Forstwirtschaft zu ermöglichen.

Deutschland: Bundesverfassungsgericht untersagt Ländern ausnahmslose Windverbote in Waldgebieten

(Suisse Eole) Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass ein Gesetz im Bundesland Thüringen, das Windenergieanlagen in Waldgebieten ausnahmslos verbietet, unvereinbar mit dem Grundgesetz ist. Zur Verhandlung kam es, weil mehrere Waldeigentümer gegen das entsprechende Gesetz in Thüringen geklagt hatten und dieses als einen unverhältnismässig hohen Eingriff in ihr Privateigentum kritisierten. (Texte en français >>)


Grosse Teile der Wirtschaftsforste in Deutschland sind in Folge des fortschreitenden Klimawandels in schlechtem Zustand. Windenergieanlagen sind eine Möglichkeit, den Umbau der Forstwirtschaft zu ermöglichen. Flächen, die durch Trockenheit, Krankheit oder Schädlingsbefall stark geschädigt sind, können für die Windenergie genutzt und über die Erträge wieder aufgeforstet werden.

Steigerung der Biodiversität
Der deutsche Bundesverband Wind-Energie plädiert daher dafür, Flächen in Wirtschaftsforsten zur Nutzung für die Windenergie freizugeben. Mittels vertraglich festgelegter Wiederaufforstungsmassnahmen kann die Windenergie einen starken Beitrag zur Steigerung der Biodiversität leisten, da Wirtschaftsforste häufig Monokulturen sind. Von den insgesamt 11.4 Millionen Hektar Waldfläche in Deutschland sind aktuell nur weniger als 0.01 Prozent für die Windenergie ausgewiesen.

Ein Paukenschlag
„Die Entscheidung der Karlsruher Richter ist ein Paukenschlag. Das Gericht hat festgestellt, dass Thüringen, aber auch den restlichen Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz fehlt, um den Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten ausnahmslos zu verbieten“, so Hermann Albers, Präsident des deutschen Bundesverbands Wind-Energie.

Zur Pressemitteilung des deutschen Bundesverfassungsgerichts >>

Text: Deutscher Bundesverbands Wind-Energie

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