Die Null-Cent-Gebote zeigen das hohe Interesse der Bieter, trotz der vergleichsweise moderaten Grösse der Flächen sowie bestehender Eintrittsrechte der ehemaligen Projektentwickler. Bild: David Will/Pixabay

Deutsche Bundesnetzagentur: Ausschreibungen für Offshore-Windenergie-Zuschlagswerte von 0 Cent/kWh auf allen Flächen

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge in der ersten Ausschreibung für Offshore-Windenergie im zentralen Modell zum Gebotstermin 1. September 2021 bekannt gegeben."Die Ausschreibungsergebnisse auf allen drei Flächen in Nord- und Ostsee setzen die Entwicklung zu förderfreien Offshore-Windparks eindrucksvoll fort. Die Null-Cent-Gebote zeigen das hohe Interesse der Bieter, trotz der vergleichsweise moderaten Größe der Flächen sowie bestehender Eintrittsrechte der ehemaligen Projektentwickler", sagt Jochen Homann, Präsident der deutschen Bundesnetzagentur.


Gegenstand der Ausschreibungen waren drei Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 958 MW. Zwei Flächen mit der Bezeichnung N-3.7 und N-3.8 liegen in der Nordsee und eine Fläche mit der Bezeichnung O-1.3 in der Ostsee.

Die Gewinner
Den Zuschlag für die Fläche N-3.7 mit einer Leistung von 225 MW hat die Bieterin RWE Renewables Offshore Development Two GmbH erhalten. Die Bieterin EDF Offshore Nordsee 3.8 GmbH hat den Zuschlag für die Fläche N-3.8 mit einer Leistung von 433 MW erhalten. Für die Fläche O-1.3 mit einer Leistung von 300 MW ging der Zuschlag an die Bieterin RWE Renewables Offshore Development One GmbH. Der Zuschlagswert auf allen drei Flächen ist 0 ct/kWh.

Eintrittsrechte auf den Flächen N-3.8 und O-1.3
Sowohl für die Fläche N-3.8 als auch für die Fläche O-1.3 besteht jeweils ein Eintrittsrecht der Projektentwickler, die dort ursprünglich einmal Offshore-Windparks geplant hatten. Diese haben das Recht, in den Zuschlag einzutreten. Für die Fläche N-3.8 ist die Firma Nordsee Two GmbH Inhaberin des Eintrittsrechts, für die Fläche O-1.3 die Firma Windanker GmbH. Das Eintrittsrecht ist bis zum 2. November 2021 auszuüben.

Losverfahren auf den Flächen N-3.8 und O-1.3
Sowohl für die Fläche N-3.8 als auch für die Fläche O-1.3 wurden jeweils mehrere Gebote mit einem Gebotswert von 0 Cent/kWh abgegeben. Um zu bestimmen, wer jeweils den Zuschlag erhält, hat die deutsche Bundesnetzagentur für beide Flächen das für diesen Fall gesetzlich vorgesehene Losverfahren durchgeführt.

Ausschreibungen im sogenannten zentralen Modell
Mit dem Zuschlag einher geht der Anspruch auf einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, den Offshore-Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Dazu erhält der Inhaber des Zuschlags das Recht, beim zuständigen deutsche Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Die Offshore-Windparks sollen im Jahr 2026 in Betrieb gehen.

Zuvor hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die drei Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur umfassend voruntersucht und die Eignung der Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks in der ausgeschriebenen Leistung festgestellt. Das BSH untersuchte u. a. die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die drei Flächen. Die Kosten der Voruntersuchungen werden flächenscharf auf die bezuschlagten Bieter umgelegt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

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