Die Förderung einer Post-EEG-Anlage kann durch die Förderung des Strombezugs aus Post-EEG-Anlagen, den Kauf von Post-EEG-Anlagen oder sonstige Massnahmen, die für den Weiterbetrieb notwendig oder förderlich sind, erfolgen.

Post-EEG-Anlagen: Grüner-Strom-Label fördert Weiterbetrieb ökologisch sinnvoller Anlagen

(PM) Der Grüner Strom Label e.V. und seine Trägerverbände haben beschlossen, den Weiterbetrieb ökologisch sinnvoller Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) nach Ende ihrer Förderung durch das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu unterstützen. Dazu hat der Verein ein Positionspapier veröffentlicht, das die Kernpunkte der geplanten Förderung beschreibt.


Denn auch nach Ende der zwanzigjährigen EEG-Förderung produzieren diese ‚Post-EEG-Anlagen‘ weiterhin sauberen Strom und leisten so einen wichtigen Beitrag für die Energiewende.

Grüner-Strom-Fördergelder für Post-EEG-Anlagen
Ab 2020 werden immer mehr EE-Anlagen keine EEG-Vergütung mehr erhalten. Nach 20 Jahren läuft wie vorgesehen ihre gesetzlich garantierte Förderung aus. Nicht alle Post-EEG-Anlagen können dann wirtschaftlich weiter betrieben werden. Auch ein Repowering, das heisst Abbau der Altanlage und Neubau einer leistungsfähigeren Anlage, kommt oft nicht in Frage. „Es besteht die Gefahr, dass Ökokraftwerke abgebaut werden, die noch jahrelang sauberen Strom liefern könnten.“, erklärt Daniel Craffonara, Geschäftsführer des Grüner Strom Label e.V. „Wir wollen Energieanbietern ermöglichen, Grüner Strom-Fördergelder für ökologisch sinnvolle Post-EEG-Anlagen einzusetzen. Ob eine Anlage förderfähig ist, wird anhand verschiedener Kriterien geprüft werden, zum Beispiel in Bezug auf Anlagenart, Grösse, Standort oder Einfluss auf die Umwelt. Überförderungen und Fehlanreize werden damit ausgeschlossen.“, erläutert Craffonara weiter.

Energieanbieter, die ein Ökostromprodukt mit dem Grüner-Strom-Label zertifizieren lassen, verpflichten sich, einen festen Betrag je Kilowattstunde Ökostrom binnen zwei Jahre in Energiewende-Projekte zu investieren. So werden unter anderem Photovoltaik-Anlagen, Windenergieanlagen sowie Energieeffizienz-, E-Mobilitäts- oder Bildungsmassnahmen gefördert. Vor der Projektrealisierung werden sowohl ökologische als auch ökonomische Kriterien überprüft. Diese Kriterien können nun auch auf Post-EEG-Anlagen angewendet werden.

Verschiedene Arten von Förderung
Die Förderung einer Post-EEG-Anlage kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen, zum Beispiel durch die Förderung des Strombezugs aus Post-EEG-Anlagen, den Kauf von Post-EEG-Anlagen oder sonstige Massnahmen, die für den Weiterbetrieb notwendig oder förderlich sind. Die Energieanbieter werden zugleich dazu aufgerufen, Ökostrom aus Post-EEG-Anlagen an ihre Ökostromkundinnen und -kunden zu liefern. So sollen glaubwürdige Produkte und regionale Kreisläufe gefördert werden: Denn durch den Kauf von zertifiziertem Grünstrom ermöglichen die Kundinnen und Kunden den Weiterbetrieb guter Ökoenergieanlagen in Deutschland und erhalten dann zukünftig ihren zertifizierten Grünstrom aus genau diesen Anlagen.

In den letzten 20 Jahren konnten durch die Fördersystematik des Grüner-Strom-Labels über 1300 Energiewende-Projekte mit rund 65 Millionen Euro kofinanziert und umgesetzt werden. Dabei liegt die Förderquote im Schnitt bei etwa einem Fünftel; die Gesamtinvestitionen betragen über 360 Millionen Euro.

Positionspapier ‚Förderung von Post-EEG-Anlagen in der Grüner-Strom-Zertifizierung‘ >>

Text: Grüner-Strom-Label

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