„In der ersten Ausschreibungsrunde mit fairen Wettbewerbsbedingungen hat wpd gezeigt, dass wir nach wie vor erfolgreich im deutschen Markt unterwegs sind“, so Hartmut Brösamle, Vorstand der wpd AG. „Es war die richtige Entscheidung, dass wir in den Ausschreibungen 2017 nicht wie andere Wettbewerber die Gesetzeslücke genutzt haben und sogenannte Bürgergesellschaften gegründet haben.“
BImSch-Genehmigung jetzt einheitliche Grundlage
Die Politik hat auf die Eingaben aus der Branche bezüglich des Ausschreibungssystem reagiert. Auch wpd hatte sich seit der ersten Ausschreibung für eine Änderung der Privilegierung für Bürgerenergiegesellschaften eingesetzt. Die Genehmigung nach dem deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSch-Genehmigung) galt in der jetzigen Ausschreibungsrunde erstmals als einheitliche Grundlage für die Teilnahme, so dass ein fairer Wettbewerb möglich war.
Auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung im deutschen Markt blickt Brösamle vorsichtig optimistisch in die Zukunft: „Mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag über Sonderausschreibungen wurden die richtigen Weichen für den weiteren geordneten Ausbau der Windenergie in Deutschland gestellt. Was aber nach wie vor fehlt, ist ein Gesamtkonzept für die Energiewende. Die Einführung einer Bepreisung von CO2 könnte hier die Grundlage für eine zukunftsfähige und sektorübergreifende Energiewende sein.“
Text: wpd AG
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