Das Gerichtsverfahren soll klären, ob das Light Guard-Systems eine Technologie nutzt, welche vom Patentanspruch von Wobben Properties umfasst wird. Bild: Light Guard

Light Guard und Wobben Properties: Lassen Patentangelegenheit zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung gerichtlich klären

(PM) In der Patentangelegenheit zwischen Wobben Properties GmbH und Light Guard GmbH ist es nun zu einer Patentklage seitens Wobben Properties gekommen, da bisher keine aussergerichtliche Einigung erzielt werden konnte. Inhalt der Auseinandersetzung ist das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht.


Wobben Properties verwertet Patente und Markenrechte für den Windenergieanlagenhersteller Enercon. Die Entwicklung des transponderbasierten Light Guard-Systems erfolgte in enger Abstimmung mit verschiedenen Patentanwälten, darunter auch ein Spezialist eines Windenergieanlagenherstellers. Light Guard ist überzeugt, ein System entwickelt zu haben, ohne die im Patent genannten Ansprüche zu berühren. Ein Angebot zur Lizenzannahme, welches Wobben Properties im vergangenen November an Light:Guard übermittelt hatte, wurde aus diesem Grund abgelehnt. Der folgende Austausch von Argumenten blieb erfolglos, da beide Seiten weiterhin von ihren Standpunkten überzeugt sind.

Im nun folgenden Gerichtsverfahren soll somit geklärt werden, ob das Light Guard-Systems eine Technologie nutzt, welche vom Patentanspruch von Wobben Properties umfasst wird. Eine mögliche lizenzfreie Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung könnte auch eine finanzielle Entlastung für die gesamte Branche bedeuten.

Text: Light Guard GmbH

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