Die KEV für Windenergieanlagen ist schon seit mehreren Jahren ausgebucht. So haben insbesondere Kantone, die ihre Windenergieplanung spät angegangen sind, keine Aussicht mehr, von der KEV zu profitieren. Die Verordnung sah bisher vor, dass der positive KEV-Bescheid auf einen anderen Windstandort im selben Kanton übertragen werden kann, wenn ein Windprojektstandort ausscheidet. Im Kanton Waadt wurden bis anhin 19 und im Kanton Freiburg 3 Bescheide übertragen. Insbesondere kleine Kantone haben indes oft nur einen Windstandort. Aus diesem Grund hat Karl Vogler in der Fragestunde des Bundesrats darum gebeten, dass der Übertrag von KEV-Entscheiden künftig schweizweit möglich sein soll.
In seiner Antwort auf die Anfrage von Karl Vogler schreibt der Bundesrat: „Strom aus Windkraft kann und soll einen substanziellen Beitrag an den Ausbau der erneuerbaren Energien gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Energiegesetzes leisten (…) Durch Übertragungen über die Kantonsgrenzen hinaus könnten mehr Projekte realisiert werden.“
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Text: Suisse Eole
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