Windenergieanlagen müssen u.a. mit der zivile und militärische Luftfahrt, dem Natur- und Heimatschutz, der Meteorologie, der zivilen und militärischen Kommunikation sowie die Raumplanung in Einklang gebracht werden. ©Bild: S. Baumberger

Suisse Eole: Guichet Unique für Anliegen rund um die Windenergie eröffnet

(Suisse Eole) Der Guichet Unique, der virtuelle Schalter des Bundes, bildet eine zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen rund um die Windenergie. Daran beteiligen sich mehr als 15 Akteure des Bundes. Die Beurteilung der Verträglichkeit von Windenergieanlagen mit verschiedenen anderen Bundesinteressen soll dank dem Guichet Unique besser koordiniert werden. (Texte en français >>)


Suisse Eole begrüsst die Schaffung des virtuellen Schlatters und hofft, dass er dazu beitragen wird, aufgrund einer besseren Koordination innerhalb des Bundes die langwierigen Verfahren im Windenergiebereich zu beschleunigen. Ab sofort können sich Projektentwickler, kantonale und kommunale Behörden sowie weitere interessierte Personen mit ihren Anliegen im Zusammenhang mit der Windenergie an den Guichet Unique wenden. Als zentrale Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe des Bundes beantwortet der Guichet Unique Fragen und koordiniert Stellungnahmen und Bewilligungen auf Bundesebene im Zusammenhang mit Windenergieprojekten.

Verschiedenen Interessen koordinieren
Windenergieanlagen müssen mit anderen Bundesinteressen in Einklang gebracht werden. Diese umfassen u.a. die zivile und militärische Luftfahrt, den Natur- und Heimatschutz, die Meteorologie, die zivile und militärische Kommunikation sowie die Raumplanung. Die Aufgabe des Guichet Unique ist es, diese verschiedenen Interessen zu koordinieren. Am Guichet Unique, der beim Bundesamt für Energie angesiedelt ist, sind u.a. folgende Akteure beteiligt: ARE, BAFU, BAKOM, BAZL, ESTI, MeteoSchweiz, skyguide, VBS.

Kantons- und Gemeindehoheit gewährt

Die Einführung des Guichet Unique ändert nichts an den Zuständigkeiten für die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen: Die Festlegung von Zonen für die Windenergienutzung sowie die Baubewilligung für die Windanlagen verbleiben wie bisher in der Hoheit der Kantone bzw. der Gemeinden.

Der Guichet Unique erfüllt folgende Aufgaben:

  • Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit Windenergie in der Schweiz
  • Koordination von Stellungnahmen und Bewilligungen für die der Bund zuständig ist und die für die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen nötig sind (Art. 14 Abs. 4 EnG)
  • Überwachung der Einhaltung der Ordnungsfristen durch die involvierten Bundesstellen (Art. 14 Abs. 4 EnG)
  • Durchführung von bundesinternen Vermittlungsprozessen

Der Guichet Unique Windenergie ist erreichbar über Internet www.wind.admin.ch und per e-mail gu@bfe.admin.ch.

Text: Suisse Eole

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