Für alle Bieter, auch für Bürgerenergiegesellschaften, gilt das Genehmigungserfordernis: Es werden nur Gebote für bereits nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigte Projekte zugelassen. ©Bild: Windpark Druiberg

Bundesnetzagentur: Eröffnet nächste Ausschreibungsrunde für Wind- und Solarenergie

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur leitete jetzt die ersten Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen im kommenden Jahr ein. Gebotstermin ist Donnerstag, der 01.02.2018. Es handelt sich dabei um zwei getrennte Ausschreibungsverfahren, die lediglich auf denselben Gebotstermin fallen.


Eine erste gemeinsame Ausschreibung von Windenergie- und Solaranlagen erfolgt erst zum 01.04.2018.

Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
Zum Gebotstermin 01.02.2018 wird ein Volumen von insgesamt 700 MW für Windenergieanlagen an Land ausgeschrieben. Davon können bis zu maximal 197‘313 kW im Netzausbaugebiet bezuschlagt werden. Der Höchstwert, d. h. der maximal zulässige Gebotswert, beträgt gemäss der Festlegung der Bundesnetzagentur 6.,30 ct/kWh bezogen auf den Referenzstandort.

Für alle Bieter – also auch Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – gilt das Genehmigungserfordernis. D. h. es werden nur Gebote für bereits nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigte Projekte zum Ausschreibungsverfahren zugelassen. Hintergrund ist das gesetzliche Moratorium, im Zuge dessen die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften zunächst vorübergehend weitestgehend ausgesetzt werden. Die Genehmigung muss dabei spätestens drei Wochen vor dem Gebotstermin erteilt und an das Register gemeldet worden sein.

Ausschreibung für Solaranlagen
Für Solaranlagen wird zum 01.02.2018 ein Volumen von 200 MW ausgeschrieben. Der zulässige Höchstwert beträgt 8,84 ct/kWh. Gebote auf Acker- und Grünlandflächen sind in dieser Gebotsrunde erneut nur für Standorte in Bayern und Baden-Württemberg zulässig. Im ersten Gebotstermin des neuen Kalenderjahres können in Bayern bis zu 30 Gebote und in Baden-Württemberg Gebote im Umfang von insgesamt bis zu 100 MW auf Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Andere Bundesländer haben bisher von der Länderöffnungsklausel keinen Gebrauch gemacht.

Text: Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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