Mit dem Zuschlag einher geht der Anspruch auf einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, den Offshore-Windpark in der deutschen Nordsee über 25 Jahre zu betreiben.

Ausschreibung für Offshore-Windenergie in der deutschen Nordsee: Rwe erhält Zuschlag für Fläche mit Ausschreibungsvolumen von 980 MW zu 0 Cent/Kilowattstunde

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat den Zuschlag in der Ausschreibung für Offshore-Windenergie zum Gebotstermin 1. September 2022 bekannt gegeben. Den Zuschlag hat die Bieterin Rwe Renewables Offshore Hold Co Four erhalten. Gegenstand der Ausschreibung war die in der deutschen Nordsee gelegene Fläche mit der Bezeichnung N-7.2 mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 980 MW. Der Zuschlagswert ist Null Cent/Kilowattstunde.


Für die Fläche N-7.2 besteht ein Eintrittsrecht des Projektentwicklers, der dort ursprünglich einmal einen Offshore-Windpark geplant hatte. Dieser hat das Recht in den Zuschlag einzutreten. Inhaberin des Eintrittsrechts ist die Firma Vattenfall Atlantis 1 und Global Tech 2 Offshore Wind GmbH. Das Eintrittsrecht ist bis zum 31. Oktober 2022 auszuüben.

Ausschreibung im zentralen Modell
Mit dem Zuschlag einher geht der Anspruch auf einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, den Offshore-Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Dazu erhält der Inhaber des Zuschlags das Recht, beim zuständigen deutschen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Bsh) die Planfeststellung für die Bebauung der Fläche mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Der Offshore-Windpark soll im Jahr 2027 in Betrieb gehen.

Zuvor hatte das Bsh die Fläche im Auftrag der deutschen Bundesnetzagentur umfassend voruntersucht und die Eignung der Fläche für die Errichtung eines Offshore-Windparks in der ausgeschriebenen Leistung festgestellt. Das Bsh untersuchte u. a. die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Fläche. Die Kosten der Voruntersuchungen werden auf den bezuschlagten Bieter umgelegt.

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (Bnetza)

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