In Zukunft werden jährlich 390 MW Windkraftleistung gefördert und mittels Ausschreibung vergeben. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2022 dar. Die Vergabe der Förderung erfolgt 2022 administrativ und lediglich im Ausmass von 200 MW. Bild: IG Windkraft

Österreich: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz - jährlich 390 MW Windkraftleistung

(IG Windkraft) Mit der neuerlichen Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes am 20.1.22 im Nationalrat wurde ein wichtiger Schritt für den Start des Windkraftausbaus in Österreich getan. Nach achtjähriger Diskussion über eine grosse Reform des Ökostromgesetzes, geht die Windkraft bereits ins dritte Jahr ohne Realisierungsmöglichkeit für neue Projekte. „Nach diesem wichtigen Schritt, dem Beschluss des EAG im Parlament, muss bei der Umsetzung ein Turbo gezündet werden“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.


Am 21.1.22 Gestern wurde im Nationalrat der dritte Beschluss zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gefasst. Nachdem die EU-Kommission vor dem Jahreswechsel das EAG bewilligte, mussten die von der Kommission festgelegten Änderungen im Parlament noch beschlossen werden. „Österreich wird damit für die Windkraft ein standardmässiges Förderregime, ohne relevante beihilfenrechtliche Ausnahmen erhalten“, bemerkt Moidl: „Wie stark der Anreiz sein wird und welche Ausbaumengen mit diesem EAG möglich sind, wird die Zukunft zeigen. Höchste Priorität hat jetzt die rasche Umsetzung der nötigen Verordnungen und die Etablierung der EAG-Abwicklungsstelle. Nur dann kann der Ausbau der Erneuerbaren endlich beginnen.“

Eckpunkte der Förderung für die Windkraft
In Zukunft werden jährlich 390 MW Windkraftleistung gefördert und mittels Ausschreibung vergeben. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2022 dar. Die Vergabe der Förderung erfolgt 2022 administrativ und lediglich im Ausmass von 200 MW. Die restlichen 190 MW Windkraftleistung werden 2022 mittels Ausschreibung vergeben. Darüber hinaus wird es eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Wasserkraft in der Höhe von 20 MW pro Jahr geben. Beihilfenrechtliche Ausnahmen von der Ausschreibung für kleine Windkraftprojekte hat Österreich nicht in Anspruch genommen. Das Förderregime wird als gleitende Marktprämie mit einer Laufzeit von 20 Jahren festgelegt. Somit werden die Windkraftbetreiber in Zukunft ab der ersten Kilowattstunde Windstrom am Strommarkt verkaufen. Das EAG wird darüber hinaus Unterschiede der Stromerträge am Standort bei der Unterstützung der Windkraft berücksichtigen.

Drittes Jahr ohne Windkraftförderung
Seit 2020 werden für neue Windkraftprojekte in Österreich keine Verträge vergeben, daher konnten diese bisher auch nicht mit dem Bau beginnen. Nun benötigt es neben dem Gesetz auch erforderliche Verordnungen und die Einrichtung einer eigenen EAG-Abwicklungsstelle. Voraussichtlich wird es zumindest bis Mitte des Jahres dauern, bis das EAG seine volle Wirkung entfalten kann. „Leider wurden die Möglichkeiten nicht genutzt, um dieses Loch zu überbrücken. Daher befinden sich schon wieder mehr als 120 MW Windkraftleistung in der Warteschlange und können derzeit nicht umgesetzt werden“, bemerkt Moidl: „Umso wichtiger ist es nun bei der Umsetzung des EAG einen Turbo zu zünden.“

Text: IG Windkraft

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