Ab dem 1. Mai 2022 soll die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg auch auf privaten Neubaudächern gelten und ab Januar 2023 ist die Pflicht zusätzlich bei grundlegenden Dachsanierungen vorgesehen. Bild: Wirsol

Wirsol: Bauherren müssen sich ab 2022 in Baden-Württemberg auf Photovoltaikpflicht einstellen

(PM) In Baden-Württemberg ist die Photovoltaikpflicht beschlossene Sache. Ab dem 1. Januar 2022 sind dann Photovoltaikanlagen auf Dächern von neuen gebauten „Nichtwohngebäuden“ wie Lagerhallen, Bürogebäuden oder Schulen für die Bauherren per Gesetz zur Pflicht. Sie gilt für die ab diesem Zeitpunkt gestellten Bauanträge. Grundlage dieser Vorschrift das Klimaschutzgesetz als Teil des neuen Klimaschutzkonzeptes der grün-schwarzen Landesregierung. Die Bauherren in Baden-Württemberg müssen sich also bereits jetzt auf die entsprechende Umsetzung einstellen. Darauf weisen die Experten des Energiedienstleisters Wirsol Roof Solutions hin.


„Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat das Ziel vorgegeben, im Südwesten Deutschlands bereits 2040 Klimaneutralität zu erreichen, auf Bundesebene wird das erst für 2045 angestrebt. Baden-Württemberg geht damit beim Klimaschutz mit grossen Schritten beispielhaft voran. Die Baden-Württemberger müssen sich daher aber auch schon etwas früher auf den notwendigen Ausbau der Photovoltaik einstellen“, erläutert Johannes Gross, Geschäftsführer der Wirsol Aufdach GmbH.

140 neue Photovoltaikanlagen pro Tag
Um das Ziel der Landesregierung zu erreichen, sind im Land allein auf Hausdächern von Ein- und Zweifamilienhäusern pro Tag 140 neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 10 Kilowatt nötig und bei Gewerbegebäuden müssen jeden Tag zwei neue Anlagen mit 300 Kilowatt gebaut werden. In Summe müssen rund 1000 Megawatt Leistung aus Photovoltaik pro Jahr zugebaut werden.

Ab 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen
Um das zu erreichen, erwarten die Bürger in kurzen Abständen weitere Massnahmen: Ab dem 1. Mai 2022 soll die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg auch auf privaten Neubaudächern gelten und ab Januar 2023 ist die Pflicht zusätzlich bei grundlegenden Dachsanierungen vorgesehen. Zusätzlich muss ab 2022 auch auf Parkplätzen ab einer Grösse von 35 Stellplätzen eine Photovoltaikanlage errichtet werden.

Ein Pachtmodell
Privathaushalte, Gewerbebetriebe und Kommunen sind künftig also zu Investitionen in die künftige, klimaschonende Energieversorgung verpflichtet. Die Sorge um daraus resultierende grössere finanzielle Belastungen für Privathaushalte und Gewerbebetriebe kann Johannes Gross jedoch entkräften, denn auch wirtschaftliche Gründe sprechen für entsprechende Investitionen. Für Kunden grösserer Anlagen ab 130 Kilowatt bietet Wirsol Roof Solutions auch ein Pachtmodell an, das keine Investition notwendig macht und der Bauherr die Photovoltaikanlage quasi zu Nulltarif erhält.

Text: Wirsol

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1 Kommentare

Max Blatter

Eine gute Sache! Ich gehe davon aus (und hoffe), dass die Netze für die Aufnahme der produzierten Energie bereit sind oder es rechtzeitig sein werden.

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