Ronny Kaufmann, CEO Swisspower AG: ««Der Bundesrat sollte sich bewusst sein, dass es einen Zielkonflikt zwischen einer möglichst erneuerbaren Energieversorgung und möglichst günstigem Erdgas gibt.»» Bild: Swisspower

Swisspower: Fordert schlanke Regulierung und höhere Schwelle für den Marktzugang im Gasversorgungsgesetz

(PM) Swisspower, die Allianz der Schweizer Stadtwerke, begrüsst, dass der Bundesrat die bestehende Rechtsunsicherheit beim Marktzugang zum Gasnetz beseitigen will. Den Entwurf für ein neues Gasversorgungsgesetz kann Swisspower in der vorliegenden Form jedoch nicht unterstützen. Insbesondere muss die Schwelle für den Marktzugang deutlich angehoben werden.


Das Ziel des neuen Gasversorgungsgesetzes aus Sicht von Swisspower sollte sein, Rechtssicherheit mit einer möglichst schlanken Regulierung zu verbinden. «Die Gasversorgung ist ein wichtiger Teil des Gesamtenergiesystems, das bis spätestens 2050 vollständig erneuerbar und klimaneutral sein soll. Dieser Umbau braucht Zeit und muss wirtschaftlich tragbar sein», sagt Ronny Kaufmann, CEO von Swisspower. Swisspower fordert den Bundesrat in ihrer Vernehmlassungsantwort deshalb auf, den Gesetzesentwurf in wesentlichen Punkten nachzubessern. Eine substanzielle Zahl der Swisspower-Stadtwerke würde es zudem begrüssen, dass der Bundesrat noch einmal prüft, ob er die nötige Rechtssicherheit auch mit einer Ergänzung des Rohrleitungsgesetzes anstelle eines eigenen Gasversorgungsgesetzes schaffen kann.

Ja zur Teilmarktöffnung, aber mit Marktzugangsschwelle bei 1 Gigawattstunde
Swisspower begrüsst eine Teilmarktöffnung, wie sie der Bundesrat vorschlägt. So können die Stadtwerke die Ökologisierung der Gasversorgung weiter vorantreiben. Die Schwelle für den Marktzugang sollte jedoch bei 1 Gigawattstunde liegen. Ab diesem Verbrauchswert ist heute bereits eine Lastgangmessung vorgeschrieben. Eine tiefere Schwelle bedingt die Einführung von aufwändigen und ungenauen Standardlastprofilen oder unverhältnismässige Investitionen in Messeinrichtungen. Beides würde hohe Kosten verursachen. Die vom Bundesrat analog zur Strom-Teilmarktöffnung vorgeschlagene Schwelle von 100 Megawattstunden ist sachlich nicht gerechtfertigt und würde für Haushaltskunden zu einer Ungleichbehandlung führen: Einfamilienhausbesitzer könnten ihren Gasversorger nicht frei wählen, Mehrfamilienhausbesitzer ab drei bis sechs Parteien jedoch schon.

Keine Kosten- und Preisregulierung für die Energie
Der Bundesrat verbindet die Teilmarktöffnung mit einer Kosten- und Preisregulierung für die Energielieferung im Bereich unterhalb der Marktzugangsschwelle, angelehnt an das Stromversorgungsgesetz. Diese Regulierung wäre mit erheblichem Aufwand und neuen Rechtsunsicherheiten verbunden. Anders als beim Strom existiert beim Gas zudem kein Grundversorgungsauftrag, und Gas steht im Wettbewerb mit anderen Energieträgern. Swisspower fordert den Bundesrat deshalb auf, auf die Preisregulierung zu verzichten. Die Preismissbrauchsaufsicht nach heutigem Recht in der regulierten Versorgung ist ausreichend.

Verantwortungsvoller Umgang mit der Gasinfrastruktur
Die Schweiz hat derzeit ein Gasnetz von 20‘000 Kilometern. Dieses spielt für die Sektorkopplung, die saisonale Speicherung und damit die Versorgungssicherheit, sowie für die Spitzenlastabdeckung in Fern- und Nahwärmenetzen auch künftig eine wichtige Rolle. Kantone, Städte und Gemeinden haben viel Geld in die Gasnetze investiert. Mit dieser Infrastruktur gilt es verantwortungsvoll umzugehen. Swisspower fordert den Bundesrat auf, die vorgesehene Regelung für die Bewertung der Gasnetze anzupassen und auf die Enteignung bei Speichern zu verzichten. Für die Bewertung der Gasnetze muss die Betriebs- und nicht die Finanzbuchhaltung die Grundlage bilden.

Swisspower-Stadtwerke sind Vorreiter bei der Ökologisierung der Gasversorgung
Die Swisspower-Stadtwerke sind zusammen für fast die Hälfte des Gasabsatzes in der Schweiz zuständig. Diverse Stadtwerke haben bereits 10, 20 oder gar 30 Prozent Biogas in ihrem Standardprodukt. Mit dem Masterplan 2050 verfolgen die Swisspower-Stadtwerke das Ziel, ihre Kundinnen und Kunden bis ins Jahr 2050 mit vollständig erneuerbarer Energie zu versorgen. Sie werden ihre Bemühungen aber nur aufrechterhalten können, wenn sie entsprechende Mittel zur Verfügung haben.

Ausführliche Stellungnahme zum Gasversorgungsgesetz >>

Text: Swisspower

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