Kommunen können von den neuen Windenergieanlagen profitieren: Standortkommunen erhalten bis zu 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen. ©Bild: Karsten Würth/Unsplash

Potenziale nutzen: Repowering von Windenergieanlagen für die Nach-EEG-Zeit

(AEE) Seit den 1990er-Jahren erzeugen die älteren Windenergieanlagen erneuerbaren Strom in Deutschland. Mit Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und der EEG-Vergütung im Jahr 2000 konnte der Ausbau der Windenergieanlagen massgeblich gefördert werden. Doch die Förderung (EEG 2017) läuft im Jahr 2021 aus. Deshalb müssen neue Geschäftsfelder, angepasste politische Rahmenbedingungen und gute Praxisbeispiele her.


Windenergieanlagen in Deutschland sind vielfältig in Höhe und installierter Leistung. Sie gehören zum Landschaftsbild und der von ihnen erzeugte Strom an Land macht etwa 14.5 Prozent im deutschen Strommix aus. Repowering ist ein mögliches Nachnutzungskonzept von Windenergieanlagen. Durch eine höher installierte Leistung kann mehr Strom erzeugt und eingespeist werden. Dadurch verdreifacht sich der Ertrag der Anlagenbetreiber. Die neuen Windenergieanlagen erreichen Höhen von 180 bis 230 Metern, die Maschinen sind leistungsfähiger und die Rotoren decken eine grössere Fläche in ihrer Umdrehung ab. Faustregel ist: Je höher die Windenergieanlagen, desto höher auch die Stromproduktion und der wirtschaftliche Ertrag.

Aus zwei mach eins
Dank der höheren Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen können viele der alten durch weniger neue Windenergieanlagen ersetzt werden. Meist kann die Anlagenanzahl halbiert werden, was weniger Flächen beansprucht. Wenn der technische Zustand der abgebauten Windenergieanlage es zulässt, wird sie auf dem internationalen Gebrauchtanlagenmarkt verkauft und erzeugt an einem anderen Ort weiterhin Strom. Diese Nachnutzung nennt sich Second Life und wird im nächsten Renews thematisiert werden. Für die Anlagen, die nicht für das Second-Life-Konzept geeignet sind, kommt das Recycling in Frage.

Dank neuer Technologien von Windenergieanlage ist auch die Drehzahl pro Minute von 40 bis 60 Umdrehungen auf zehn bis 20 Umdrehungen gesunken. Das betrifft auch den Schallschutz, denn die Kombination von weniger Umdrehungen und innovativer Technologie macht die neuen Windenergieanlagen leiser als die älteren Modelle. Zusätzlich ist die Beleuchtung von neuen Windenergieanlagen radargesteuert. Sobald sich also ein Flugzeug oder Hubschrauber nähert, schaltet sich die Beleuchtung ein. Auch beim Naturschutz können die höheren Anlagen punkten, da Insekten und Schwalben nicht über 180 Meter fliegen. Trotz alledem wird der Naturschutz auch beim Thema Repowering ernst genommen und bedarf nachhaltiger Forschung.

Wie Kommunen und Bürger*innen profitieren
Mit den neuen Höhen der Windenergieanlage müssen auch die Höhenbeschränkungen der Kommunen angepasst werden. Repowering-Projekte stehen oftmals vor der Herausforderung, Windenergieanlagen nicht höher als 100 Meter bauen zu dürfen. Ein anderes Beispiel ist die 10H-Regelung in Bayern: Diese besagt, dass Windenergieanlagen einen Mindestabstand von zehnmal der Höhe der Windenergieanlage zu angrenzenden Wohngebäuden haben müssen. Bei einer Anlage mit 180 Metern Höhe sind die Flächenpotenziale für den Ausbau von Erneuerbaren Energien deshalb stark beschränkt. Damit die Klimaschutzziele der deutschen Bundesregierung erreicht werden können, müssen die alten Windenergieanlagen aber dringend ersetzt und die kommunalen Bedingungen für Repowering überarbeitet werden.


Planungsrecht – ein Hindernis für Repowering-Projekte
Die Abstandsregelungen sind auch ein Grund für die lange Planungszeit von drei bis fünf Jahren. Zusätzlich benötigt das kommunale Genehmigungsverfahren durchschnittlich noch einmal 700 bis 800 Tage. In einer Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land wurde das Planungsrecht mit über 60 Prozent als Hindernis von Repowering-Projekten angegeben. Das kommunale Potenzial muss also nicht nur erkannt, sondern vor allem die kommunalen Rahmenbedingungen schnellstmöglich verbessert werden. Denn Kommunen haben auch die Chance, von den neuen Windenergieanlagen zu profitieren: Standortkommunen erhalten bis zu 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen und kurbeln die lokale Wirtschaft durch Planungsaktivitäten und Baumassnahmen an. Aufträge können regional vergeben werden und private Landeigentümer*innen verdienen langfristig an den Pachteinnahmen der Windenergiestandorte.

Vorzeigebeispiel Bordelum
In Nordfriesland zeigt ein Repowering-Projekt, welches Potenzial hier für Kommunen und Bürger*innen schlummert. In Bordelum, eine von den AEE monatlich ausgezeichneten Energie-Kommunen (siehe ee-news.ch vom 30.4.2019 >>), wurden insgesamt acht Windenergieanlagen in einem Repowering-Projekt durch neue Windenergieanlagen ersetzt. Die Bürger*innen der Gemeinde haben sich im Norden Schleswig-Holsteins zu einer Bürgerwindgesellschaft zusammengeschlossen und bereits drei Bürgerwindparks gebaut. Gemeinsam stehen Bürger*innen und die Gemeinde voll und ganz hinter der Energiewende und beweisen, dass Nachnutzungskonzepte für Windenergieanlagen machbar und profitabel sind. Repowering wird zunehmend zu einem grundlegenden Aspekt der Windenergiebranche. Deshalb widmet sich die AEE diesem Thema auf ihrem Co-Working-Space im Rahmen der Husum Wind. Hierzu sind Expert*innen eingeladen, die spannende Vorträgen halten und mit den Teilnehmer*innen diskutieren.

Dieser Artikel wurde im Renews, dem Newsletter der deutschen Agentur für Erneuerbare Energien >>, veröffentlicht.

Text: Deutsche Agentur für Erneuerbare Energien (AEE)

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