Der durchschnittliche Zuschlagswert ist der für diese Runde geltende Höchstwert von 6.20 ct/kWh. Zum Gebotstermin 1. August 2019 gingen ausschliesslich Gebote zu 6.20 ct/kWh und 6.19 ct/kWh ein. Zuschläge des Gebotstermins haben eine sechs Monate kürzere Realisierungsfrist als Zuschläge der Ausschreibungen zu den Gebotsterminen am 1. September und 1. Oktober 2019.
Keine Bürgerenergiegesellschaften
Die Zuschlagsmenge von 208 MW verteilt sich auf 32 Zuschläge. Kein Bieter hat die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in Anspruch genommen. Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (mit jeweils 8 Zuschlägen), Niedersachsen (5) und Thüringen (4). Nur ein Gebot musste aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen werden.
Nächster Ausschreibungstermin ist der 1.September
Die in diesem Gebotstermin nicht vergebenen Mengen werden im Jahr 2022 zusätzlich ausgeschrieben. Der nächste Ausschreibungstermin für Windenergie an Land ist der 1. September 2019. Informationen hierzu können der Internetseite der Bundesnetzagentur entnommen werden.
Veröffentlichung der Zuschläge >>
Text: Deutsche Bundesnetzagentur
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