Der angestrebte Kohle-Ausstieg ist bis 2030 versorgungssicher und sozial verträglich möglich und sollte auf diesen spätesten Zeitpunkt festgelegt werden, so die BEE-Präsidentin Simone Peter. ©Bild: BEE

Deutschland: Die Energiewende ist zurück – BEE begrüsst Vereinbarungen der Ampelkoalition

(BEE) Der deutsche Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüsst die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Ampelparteien zur Energie- und Klimapolitik in Deutschland. „Klimaschutz zieht sich als Querschnittsthema durch alle Bereiche und die Energiewende ist als massgeblicher Klimaschutz- und Konjunkturmotor in allen Sektoren erkannt, das gilt es nun zügig in dem angekündigten Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Massnahmen umzusetzen. Klimaneutralität soll ‚unter konsequenter Nutzung der eigenen Potenziale Erneuerbarer Energien‘ erreicht und der Erneuerbaren-Ausbau zu einer neuen Mission unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger gemacht werden. Das kommt einem Neustart in der Energiepolitik gleich. Damit findet die neue Regierung zu einer schmerzlich vermissten Ernsthaftigkeit zurück und will Herausforderungen anpacken. Einer ambitionierten Energiewende 2.0 und erheblichen Investitionen in saubere Technologien mit enormen Chancen für den Wirtschaftsstandort steht jetzt nichts mehr im Weg“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.


Im Strombereich sollen 80 Prozent Erneuerbare bis 2030 erreicht werden, um eine 65 Prozent-THG-Minderung bis 2030 zu schaffen. Das entspreche den Ergebnissen des BEE-2030-Szenarios und zeige die wichtige Rolle der Erneuerbaren für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wertschöpfung, so Peter. Ebenso sei der angenommene Bruttostrombedarf im Jahr 2030 mit 680-750 TWh realistisch, müsse sich nach BEE-Berechnungen von 745 TWh aber im oberen Ende bewegen. In diesem Kontext sei es auch zu begrüssen, dass die Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt, Ausschreibungsmengen jährlich angepasst, Rechtssicherheit im Artenschutzrecht geschaffen, 2 % der Landesfläche für Windenergie gesichert, Windenergie Offshore auf 30 GW ausgebaut, die Hemmnisse bei der Photovoltaik abgebaut, eine nachhaltige Biomasse-Strategie erarbeitet und das Potenzial der Geothermie genutzt werden soll. Auch das klare Bekenntnis zur Förderung der heimischen Produktion von grünem Wasserstoff sei zu begrüssen.

Kohle-Ausstieg bis 2030 möglich
„Damit ist der angestrebte Kohle-Ausstieg bis 2030 versorgungssicher und sozial verträglich möglich und sollte auf diesen spätesten Zeitpunkt festgelegt werden. Ebenso ermöglicht der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien den zeitnahen Ersatz von Erdgas in der Stromerzeugung. Das ist vor 2040 nötig und möglich, wenn neben dem Erneuerbaren-Ausbau die Sektorkopplung vorangebracht, der Strommarkt auf erneuerbare Energien ausgerichtet und Abgaben und Umlagen reformiert werden“, so Peter. Mit Blick auf ein auf erneuerbare Energien angepasstes Strommarktdesign sollten flexibel steuerbare Elemente wie Biogas, Speicher oder Lastmanagement energiewendedienlich angereizt werden und Vorrang gegenüber Kapazitätsmärkten bekommen. „Mit der Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 muss die Refinanzierung der notwendigen Investitionen gesichert bleiben. Denn diese Investitionen werden benötigt“, so Peter.

Nachbesserung bei Rückerstattung der Einnahmen aus CO2-Bepreisung erforderlich
Im Wärmemarkt und im Verkehr müssten fossile Energien noch schneller ersetzt werden. „Der Ersatz von Erdgas-Heizungen durch Wärmepumpen, Solarthermie, Bioenergie und Geothermie muss jetzt vorangebracht werden. Blauer Wasserstoff ist hingegen keine Lösung, denn er manifestiert fossile Strukturen und Technologien“, so Peter. Bei der Mobilität sei zu begrüssen, dass Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität gemacht und der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur beschleunigt werden solle. Das Ziel von mindestens 15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030 sei ehrgeizig und entspreche den Vorschlägen des BEE, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. „Am Pfad des bestehenden Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Behg) festzuhalten macht keinen Sinn, denn Klimaschutz und sozialer Ausgleich dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werde. Ein den Klimazielen angepasster CO2-Bepreisungspfad widerspricht nicht den Möglichkeiten, die Einnahmen daraus voll rückzuerstatten. Hier muss nachgebessert werden“, so Peter abschliessend.

Text: Deutscher Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)

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